Wie der Ökostromanbieter LichtBlick aktuell mitteilt, wurde erneut einem Grundversorger gerichtlich untersagt, überteuerte Stromtarife für Neukunden aufzurufen und eine dementsprechende Preisspaltung vorzunehmen. Der aktuelle Fall betrifft die Stadtwerke Pforzheim.
Das Landgericht Mannheim hat den Stadtwerken Pforzheim in seinem in der letzten Woche verkündeten Urteil untersagt, von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung höhere Preise als von Bestandskunden zu verlangen. Das Stadtwerk "missbrauche seine marktbeherrschende Stellung", heißt es in der Erklärung.
Bereits kurz zuvor hatte das Landgericht Frankfurt dem Energieversorger Mainova die Aufspaltung der Grundversorgung in Bestands- und Neukundentarife verboten. Beide Verfahren wurden vom Ökoenergieanbieter LichtBlick angestrengt, um nach eigener Aussage "gegen Preiswucher im Strommarkt" vorzugehen.
Die Stadtwerke Pforzheim hatten Ende 2021 von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung knapp 1,08 Euro pro Kilowattstunde verlangt - eine Verdreifachung des Preisniveaus gegenüber Bestandskunden. Im Januar hatten die Stadtwerke den Preis dann auf gut 55 Cent gesenkt.
Zum Vergleich: Im Dezember 2021 lag der Strompreis in der Grundversorgung im bundesweiten Schnitt bei knapp 35 Cent pro Kilowattstunde, im Januar 2022 bei 44 Cent und im Februar bei 40 Cent (Quelle: StromAuskunft.de). "Ein Preis von 1,08 Euro pro Kilowattstunde ist durch nichts zu rechtfertigen, auch nicht durch die hohen Einkaufspreise für Strom", kommentiert Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick.
"Mit der Preisspaltung missbrauchen aktuell hunderte Stadtwerke ihre ohnehin lukrative Markstellung als regionale Monopolisten und Grundversorger. Es ist höchste Zeit, die Grund- und Ersatzversorgung wettbewerblich zu organisieren", fordert Adam.
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de