Das Landgericht Frankfurt hat dem Energieversorger Mainova untersagt, in der Grund- und Ersatzversorgung höhere Preise für Neukunden zu verlangen. Diese Form der Preisspaltung sei wettbewerbswidrig und verstoße gegen das Energiewirtschaftsgesetz, urteilte das Gericht.
Hintergrund des Urteils ist der Umstand, dass zahlreiche Stromgrundversorger zuletzt exorbitant hohe Preise für Neukunden aufgerufen hatten, die deutlich über den Kosten der Grundversorgung für Bestandskunden liegen. Die Versorger begründen die Preisspaltung mit einem plötzlichen Kundenzulauf infolge von Lieferstopps mehrerer Billiganbieter. Die Grundversorger hätten deshalb mehr Strom als geplant zu besonders hohen Beschaffungskosten hinzukaufen müssen.
Im konkreten Fall hatte die Mainova von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung zu Jahresbeginn 79,88 Cent pro Kilowattstunde verlangt - ein Aufschlag von 245 Prozent gegenüber dem Kilowattstundenpreis von 32,61 Cent für Bestandskunden. Im Februar hatte der Versorger den Preis auf immer noch deutlich erhöhte 57,70 Cent gesenkt.
Das Gericht verlangt in seinem Urteil, alle Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung gleich zu behandeln. Die vom Gesetzgeber gewollte Schutzfunktion in der Grundversorgung sei durch die Preisspaltung ausgehebelt worden.
Der Hamburger Ökoenergieversorger LichtBlick hatte das Verfahren im konkreten Fall angestrengt, um nach eigener Aussage gegen "Preiswucher in der Grundversorgung" vorzugehen. Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick, erklärt: "Das Landgericht Frankfurt hat der Selbstbedienungsmentalität des Grundversorgers einen Riegel vorgeschoben. Die Entscheidung ist ein starkes Signal für Wettbewerb und Verbraucherschutz. Wir gehen davon aus, dass weitere Gerichte dieser Rechtsauffassung folgen. Denn die betroffenen Stadtwerke brechen nicht nur deutsches, sondern auch europäisches Recht."
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de