Immergrün: Bundesnetzagentur untersagt Preiserhöhungen

Energieversorger Immergrün: Bundesnetzagentur untersagt Preiserhöhungen

10.02.2022 | Energienachrichten

Die Bundesnetzagentur hat der Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgung, Betreiber der Strom- und Gasmarke Immergrün, unrechtmäßige Preiserhöhungen untersagt. Bei Zuwiderhandlung droht dem Discountanbieter ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro.

Unrechtmäßige Erhöhung von Abschlägen

Immergrün hatte im Herbst letzten Jahres die monatlichen Abschläge für Strom und Gas gegenüber zahlreichen Haushaltskunden erhöht. Dies sei ohne rechtliche Grundlage erfolgt, teilt nun die Bundesnetzagentur mit. Der Versorger habe sich weder auf eine Änderung des Verbrauchsverhaltens noch auf zuvor vereinbarte Preiserhöhungen berufen können.

Energiediscounter unter Preisdruck

Der Kölner Energieversorger war, wie auch andere Anbieter aus dem Discountsegment, durch die drastisch gestiegenen Beschaffungskosten für Strom und Gas unter Druck geraten. Einige Unternehmen versuchten in der Folge, die hohen Kosten - trotz laufender Verträge und Preisgarantien - kurzfristig auf ihre Kunden abzuwälzen. Verbraucherschützer gingen bereits frühzeitig mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen gegen diese Praktiken vor, nun hat auch die oberste Netzbehörde reagiert.

Kein Kostenabwälzen auf Kunden

"Das Risiko steigender Beschaffungspreise darf nicht durch einseitige Erhöhung der Abschläge auf Haushaltskunden abgewälzt werden", kommentiert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Auch in angespannten Marktsituationen seien die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Dies gelte insbesondere für Normen zum Schutz von Verbrauchern.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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