Nicht von hohen Strom- und Gaspreisen unter Druck setzen lassen

Verbraucherzentrale rät: Nicht von hohen Strom- und Gaspreisen unter Druck setzen lassen

31.01.2022 | Energienachrichten

Strom- und Gaspreiserhöhungen, plötzliche Lieferstopps und überteuerte Verträge für Neukunden sorgen aktuell für zahlreiche Beschwerden bei Deutschlands Verbraucherzentralen. Dass viele Energieversorger die gegenwärtige Preiskrise auf ihre Kunden abwälzen, müssen sich Betroffene jedoch nicht in Gänze gefallen lassen -  rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen und erklärt, was Strom- und Gaskunden jetzt tun können.

Was tun bei überteuerten Strom- und Gastarifen für Neukunden?

Auf die plötzlichen Lieferstopps einiger Discountanbieter und den unerwarteten Kundenzulauf reagieren manche Grundversorger derzeit mit drastischen Maßnahmen: Sie verweigern die Ersatzversorgung oder bieten gesonderte Neukundentarife an, die deutlich über denen der Bestandskunden liegen. In manchen Fällen wird sogar eine feste Vertragslaufzeit verlangt. "Das halten wir für unzulässig und raten dazu, Widerspruch einzulegen", erklärt Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Verbraucher sollten unbedingt die Belieferung zu Bestandskundentarifen fordern. Zudem sollten Kunden, die zwangsweise in teure Ersatzversorgungstarife gerutscht sind, günstigere Alternativen prüfen.

-> alles Wichtige zum Strom- und Gasanbieterwechsel

Was tun bei Abschlags- bzw. Preiserhöhungen?

"Aus unserer Sicht ist es rechtswidrig, einfach einseitig die Abschläge zu erhöhen. Betroffene legen am besten Beschwerde beim Energieversorger ein und zahlen ausdrücklich nur unter Vorbehalt", so Schönbohm. Die Abschläge eigenständig zu kürzen, davon rät die Rechtsexpertin ab. Das könne zu einer Liefersperre führen und Schadensersatzforderungen sowie Mahn-, Anwalts- und Verfahrenskosten des Energieversorgers nach sich ziehen. Steht Betroffenen nach der Jahresabrechnung ein Guthaben zu, müsse dieses allerdings binnen zwei Wochen ausgezahlt werden. Bei anhaltenden Unstimmigkeiten mit dem Versorger rät die Verbraucherzentrale Kunden, die Hilfe der Schlichtungsstelle Energie in Anspruch zu nehmen oder einen Rechtsanwalt einzuschalten.

-> alles Wichtige zur Schlichtungsstelle Energie

Was tun bei Kündigung und Anbieterwechsel?

Verbrauchern, die eine Strom- bzw. Gaspreiserhöhung erhalten, steht ein grundsätzliches Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung sollten Betroffene in diesem Fall selbst vornehmen und zwar per Einschreiben. Am Tag des Übergangs in den neuen Tarif bzw. in die Ersatzversorgung sollte der Zählerstand abgelesen und dem Netzbetreiber sowie dem neuen und dem bisherigen Energieversorger mitgeteilt werden. Bei der Schlussrechnung ist es wichtig, darauf zu achten, ob mit dem korrekten Zählerstand kalkuliert wurde.

-> alles Wichtige zum Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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