Verbraucherschützer ziehen vor Gericht - StromAuskunft

Ungleichbehandlung von Stromkunden: Verbraucherschützer ziehen vor Gericht

27.01.2022 | Energienachrichten

Weil diverse Billiganbieter die Belieferung ihrer Kunden mit Strom eingestellt haben, sind Hunderttausende Haushalte in Ersatzversorgungstarife gerutscht. Dass diese zum Teil um ein Vielfaches teurer sind als die Grundversorgung für Bestandskunden, bewerten Verbraucherschützer als unzulässig und klagen nun gegen einzelne Energieversorger.

Verbraucherzentrale NRW geht gegen Grundversorger vor

Discountanbieter wie Immergrün, Stromio und gas.de haben ohne Vorwarnung die Stromlieferung eingestellt, zahlreiche Verbraucher sind dadurch in die Ersatz- bzw. Grundversorgung gefallen. Die lokalen Versorger verlangen von diesen Neukunden nun Preise, die um ein Vielfaches höher liegen als die der Bestandskundschaft. Eine Ungleichbehandlung, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen geltende Vorschriften des Energierechts verstößt. Das sehen die Energieversorger jedoch anders, weshalb die Verbraucherschützer nun gegen drei bereits abgemahnte Unternehmen aus NRW (Rheinenergie, Stadtwerke Gütersloh, Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG) eine einstweilige Verfügung beantragt haben.

"Was rechtlich in Ordnung ist, bestimmen nicht die Energieversorger, sondern die Gerichte", betont Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. "Dass die Politik nun neue gesetzliche Regelungen ins Spiel bringt, macht deutlich, dass hier etwas schief läuft. Doch neue Gesetze oder Verordnungen helfen denjenigen nicht weiter, die aktuell von überhöhten Tarifen betroffen sind und nicht wissen, wie sie die nun teilweise doppelt oder sogar dreifach so hohen Preise für Strom und Gas begleichen sollen. Deshalb streben wir nun eine kurzfristige juristische Klärung durch die Gerichte an."

Teure Stromtarife für Neukunden sind "willkürlich" und "rechtswidrig"

Aus Sicht der Verbraucherzentrale dürfen Strom- und Gaskunden, die in die Ersatz- oder Grundversorgung rutschen, nicht allein deshalb stärker zur Kasse gebeten werden, weil sie nach einem willkürlich vom Versorger festgelegten Datum beliefert wurden. Eine solche Benachteiligung von betroffenen Haushalten sei rechtswidrig und widerspreche dem eigentlichen Schutzzweck der Grund- und Ersatzversorgung in Deutschland, erklärt Wolfgang Schuldzinski.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de


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