Neue Regeln für Energieversorger - StromAuskunft

Neue Regeln für Energieversorger

24.01.2022 | Energienachrichten

Bundesregierung plant Anpassungen für das Energiewirtschaftsgesetz

Die Bundesregierung möchte kurzfristig neue Regeln für Energieversorger auf den Weg bringen. Dazu soll in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherschutzministerium das Energiewirtschaftsgesetz angepasst werden, damit Verbraucher in Zukunft besser geschützt werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf die jüngsten Kündigungswellen von Billigstromanbietern. Diese hatten im Zuge der stark gestiegenen Einkaufspreise an der Leipziger Strombörse vielen Kunden kurzfristig gekündigt.

"Das war und ist eine große Belastung für viele Menschen und ein großer Schock, auf einmal eine Kündigung des Gas- oder Stromanbieters im Briefkasten vorzufinden", sagt Oliver Krischer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium.

Die wichtigsten Neuregelungen betreffen demnach eine Verlängerung der Kündigungsfrist sowie einheitliche Preise für die Grundversorgung. Denn die gekündigten Kunden landen qua Energiewirtschaftsgesetz automatisch in der Ersatzversorgung. Da die Grundversorger für diese Kunden Strom und Gas zu hohen Preisen zusätzlich einkaufen mussten, haben viele Unternehmen teurere Tarife für Neukunden eingeführt, während die Bestandskunden in den günstigeren Tarifen blieben. Diese sogenannten gesplitteten Tarife soll es nach dem Willen der Bundesregierung künftig nicht mehr geben. Oliver Krischer: "Gesplittete Grundversorgungstarife sind am Ende nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte, was wir vermeiden wollen."

Zudem möchte die Bundesregierung gesetzlich regeln, dass die Kündigung von Tarifen in Zukunft mehrere Monate im Voraus angekündigt werden muss, damit sich betroffene Kunden in Ruhe einen neuen Anbieter suchen können. "Dass rund einer Million Gas- und Stromkunden innerhalb kürzester Zeit gekündigt wird, darf sich so nicht wiederholen", so Krischer.

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