Kunden müssen Strompreiserhöhungen nicht hinnehmen

Verbraucherschutzministerium: Kunden müssen Strompreiserhöhungen nicht hinnehmen

10.01.2022 | Energienachrichten

Hunderttausenden Haushalten in Deutschland wurde in den vergangenen Wochen und Monaten einseitig die Strombelieferung gekündigt - vornehmlich von Anbietern aus dem Discountsegment. Betroffene, die anschließend in teure Tarife anderer Versorger fielen, müssen dies nicht ohne Weiteres akzeptieren - heißt es aktuell aus dem Bundesministerium für Verbraucherschutz.

Einseitige Kündigungen sind "Vertragsbruch"

Wie die Deutsche Presse-Agentur und der Spiegel berichten, müssen nach Auffassung des Verbraucherschutzministeriums Kunden, deren laufender Stromtarif gekündigt wurde, keinen höheren Strompreis hinnehmen. Denn: Der Versorger, der die Kündigung ausspreche, begehe Vertragsbruch, so ein Ministeriumssprecher.

Betroffene haben Anrecht auf Schadensersatz

Das Verbraucherschutzministerium betont, dass betroffene Kunden nach wie vor ein vertragliches Recht darauf hätten, den gleichen Preis für die Stromversorgung zu zahlen, wie mit dem ursprünglichen Lieferanten vereinbart. Bei Strompreiserhöhungen sei der kündigende Anbieter verpflichtet, Kunden eine Schadensersatzleistung zu zahlen. Verbraucher könnten und sollten in solchen Fällen eine entsprechende Forderung an ihren ehemaligen Versorger stellen, rät das Ministerium.

Lieferstopp bei 40 Stromanbietern

Die angespannte Situation auf den Energiemärkten hatte im Herbst und Winter 2021 zu Kündigungswellen durch eine Reihe von Strom- und Gasanbietern geführt. Ehemalige Kunden großer Marken wie Stromio, Grünwelt Energie, Immergrün, gas.de und anderen rutschten anschließend in die teuren Tarife der örtlichen Grundversorger, die vor diesem Hintergrund für Neukunden nochmals erhöht wurden. Nach Angaben der Bundesnetzagentur hatten bis Jahresende knapp 40 Stromanbieter einen entsprechenden Lieferstopp angekündigt bzw. verhängt.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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