EEG-Umlage wird abgeschafft - Ampel-Koalition entlastet Stromkunden

EEG-Umlage wird abgeschafft - Ampel-Koalition entlastet Stromkunden

25.11.2021 | Energienachrichten

Laut Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen wird die im Strompreis enthaltene EEG-Umlage 2023 abgeschafft. Für Verbraucher bedeutet dies eine spürbare Kostenentlastung.

EEG-Umlage verschwindet 2023 von der Stromrechnung

Zum 1. Januar 2023 soll die Finanzierung der EEG-Umlage zur Förderung der Energiewende in Deutschland über den Strompreis enden. So steht es im Ampel-Koalitionsvertrag, der am gestrigen Mittwoch in Berlin vorgelegt wurde. Mit Blick auf die zuletzt dramatisch gestiegende Energiekostenlast wollen die Koalitionäre für "sozial gerechte und für die Wirtschaft wettbewerbsfähige" Strompreise sorgen. Die Finanzierung der Umlage werde daher ab 2023 über einen Energie- und Klimafonds realisiert, der aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung und Mitteln des Bundeshaushalts gespeist wird.

Stromkunden sparen mehr als 200 Euro

Die EEG-Umlage wird bereits im kommenden Jahr auf rund 3,7 Cent pro Kilowatttstunde fallen. Derzeit liegt sie noch bei 6,5 Cent und macht etwa ein Fünftel des Strompreises für Haushaltskunden aus. Durch den Wegfall der Umlage würde ein Musterhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Vergleich zu heute knapp 230 Euro einsparen.

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Weitere energiepolitische Beschlüsse im Ampel-Koalitionsvertrag

  • Der Kohleausstieg Deutschlands soll auf das Jahr 2030 vorgezogen werden - bisher galt das Stichdatum 2038.
  • Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen - bisheriges Ziel waren 65 Prozent.
  • Der Ausbau von Windkraft und Photovoltaik soll durch schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren und neue Vorgaben beschleunigt werden.
  • Eine Solardachpflicht soll bei gewerblichen Neubauten in jedem Fall, bei privaten Neubauten nach Möglichkeit zur Regel werden.
  • Bedürftige Haushalte sollen Heizkostenzuschüsse erhalten.
  • Vermieter sollen sich ab Mitte 2022 am CO2-Preis beim Heizen beteiligen.

 

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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