Verbraucherzentrale meldet unzulässige Abschlagserhöhungen

Verbraucherzentrale meldet unzulässige Abschlagserhöhungen von Stromanbietern

02.11.2021 | Energienachrichten

Der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen liegen immer mehr aktuelle Fälle vor, in denen Strom- und Gasanbieter ihre Kunden über teils drastische Abschlagserhöhungen informieren. Diese plötzlichen Verteuerungen seien unzulässig, so die Verbraucherschützer.

Drastische Strom- und Gaspreiserhöhungen

Die Verbraucherzentrale NRW nennt explizit die Fälle Immergrün und Wunderwerk. Diese Versorger hätten Kunden in letzter Zeit Abschlagserhöhungen von teilweise über 100 Prozent zum nächsten Monatsanfang mitgeteilt. Die Kölner Strom- und Gasmarke Immergrün hatte die Verbraucherzentrale erst vor Kurzem wegen unzulässiger Preiserhöhungen abgemahnt.

Betroffene sollten "Ruhe bewahren"

"Uns liegen zahlreiche Beschwerden vor, bei denen einseitig erklärte, drastische Erhöhungen der Abschläge aus unserer Sicht jeglicher Grundlage entbehren und juristisch unzulässig sind", erklärt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. "Wir empfehlen den Betroffenen daher Ruhe zu bewahren, den unrechtmäßigen Forderungen zu widersprechen und den erhöhten Abschlag nicht zu bezahlen." Bei Preiserhöhungen steht Strom- und Gaskunden außerdem ein gesetzlich garantiertes Sonderkündigungsrecht zu.

Die Verbraucherzentrale stellt klar: Die Abschlagszahlungen richten sich nach dem Verbrauch im vorhergehenden Abrechnungszeitraum - üblicherweise also nach dem Vorjahresverbrauch. Eine plötzliche, einseitige Verteuerung der Abschläge sei nur nach einer rechtmäßigen Preiserhöhung möglich - die in den vorliegenden Fällen jedoch nicht erfolgt sei.

Discount-Stromanbieter in finanzieller Schieflage

Wolfgang Schuldzinski: "Der Energiemarkt ist durch die höheren Beschaffungspreise und Lieferengpässe in Bewegung gekommen. Bereits seit einigen Wochen fallen vor allem so genannte Discount-Energieversorger mit kreativen Ideen auf, mit denen sie versuchen, ihre finanzielle Schieflage auf Kosten der Verbraucher auszugleichen. Die betreffenden Energieversorger überziehen hier maßlos und die Verbraucherzentrale geht juristisch dagegen vor."

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

Stromrechnung

Ähnliche Energienachrichten