Erneut zu wenig Geld für Strom in Hartz IV

Erneut zu wenig Geld für Strom in Hartz IV

29.09.2021 | Energienachrichten

Der beim Hartz-IV-Regelsatz vorgesehene Betrag für die Stromkosten wird auch im kommenden Jahr nicht die tatsächliche Belastung betroffener Haushalte decken. Aktuellen Berechnungen zufolge wird der Fehlbetrag sogar Jahr für Jahr größer.

Die Kluft zwischen dem festgelegten Stromanteil im Hartz-IV-Satz und den tatsächlichen Kosten werde stetig größer, berichtet aktuell das Vergleichsportal Verivox. Auch Verbraucherschützer kritisieren, dass die Stromkosten-Kalkulation bei den Hartz-IV-Sätzen längst nicht mehr der Alltagsrealität entspreche.

36 Euro für Stromkosten in Hartz IV

Zum 1. Januar 2022 steigt der Hartz-IV-Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um drei Euro auf 449 Euro pro Monat. Davon sind rein rechnerisch 36,44 Euro für die Deckung der monatlichen Stromkosten vorgesehen. Tatsächlich belaufen sich die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden laut Verivox-Angaben im Bundesdurchschnitt jedoch auf monatlich 44,33 Euro.

Jährlicher Fehlbetrag von 95 Euro

Auch nach der zum Jahreswechsel anstehenden Erhöhung der Regelsätze werden Hartz-IV-Empfänger demnach nicht genug Geld zur Deckung ihrer tatsächlichen Stromkosten zur Verfügung haben. Für Alleinlebende, so hat Verivox berechnet, belaufe sich der Fehlbetrag auf durchschnittlich 95 Euro pro Jahr.

Strompreise steigen stärker als Sozialleistungen

Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 ist der Regelsatz um rund 30 Prozent gestiegen. Die Strompreise in Deutschland hätten sich im gleichen Zeitraum jedoch um knapp 60 Prozent verteuert, in der Grundversorgung sogar um 80 Prozent, so Verivox. Die Schere zwischen dem Stromkostenanteil in Hartz IV und den Energiepreisen geht demzufolge immer weiter auseinander.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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