Wie der Verbraucherratgeber Finanztip meldet, hat der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche neue Rechte für Strom- und Gaskunden beschlossen. Die Änderungen treten im Zuge des kommenden Energiewirtschaftsgesetzes voraussichtlich noch im Sommer in Kraft.
Die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz betreffen Strom- und Gasverträge und damit verbundene Fristen, Kündigungs-, Zahlungs- und Rechnungsbedingungen. Die wichtigsten Rechte und Regelungen im Überblick:
Nachzahlungsforderungen von Strom- oder Gasanbietern müssen Kunden künftig innerhalb von zwei Wochen leisten. Im Umkehrfall müssen auch die Energieversorger ein etwaiges Guthaben von Kunden binnen zwei Wochen auszahlen bzw. mit dem nächsten Abschlag verrechnen.
Ändert ein Energieversorger seine Bedingungen - beispielsweise indem die Strom- oder Gaspreise erhöht werden - muss er dies spätestens vier Wochen im Voraus ankündigen. Kunden verfügen anschließend über ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt auch, wenn ausschließlich Kosten weitergegeben werden, auf die der Versorger keinen Einfluss hat. Einzige Ausnahme ist die Anpassung der Mehrwertsteuer. Die Sonderkündigung muss vom Anbieter innerhalb einer Woche bestätigt werden.
Ein Sonderkündigungsrecht steht Kunden unter Umständen auch bei Umzügen zu. Wird der Strom- oder Gasanbieter spätestens sechs Wochen vor dem Umzug informiert, und kann er nur zu einem anderen Preis am neuen Wohnort liefern oder kein neues Angebot vorlegen, ist die Kündigung wirksam.
Den Abschluss eines neuen Strom- oder Gasliefervertrags müssen Verbraucher künftig schriftlich bestätigen. Dass Anbieter entsprechende Verträge mit Kunden telefonisch abschließen, wird damit ungültig. Mit dem neuen Vertrag müssen Versorger außerdem alle wichtigen Informationen zu Preisen, Laufzeiten, Fristen und etwaigen Entschädigungen liefern.
Strom- und Gasanbieter müssen Kunden in Zukunft die Wahl lassen, ob sie Rechnungen in Papierform oder digital erhalten möchten.
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de