Mieter oder Vermieter - wer zahlt den CO2-Preis beim Heizen?

Mieter oder Vermieter - wer zahlt den CO2-Preis beim Heizen?

27.01.2021 | Energienachrichten

2021 wird Heizen für Millionen Verbraucher in Deutschland spürbar teurer. Grund ist der zu Jahresbeginn eingeführte CO2-Preis auf klimaschädliche Brennstoffe wie Gas und Heizöl. Ein Durchschnittshaushalt muss mit Mehrkosten von rund 100 Euro rechnen. Verbraucherschützer und Umweltverbände kritisieren jedoch eine ungerecht verteilte Kostenlast - insbesondere zu Ungunsten von Mietern in Deutschland.

CO2-Preis sorgt für steigende Heizkosten

Seit dem 1. Januar wird der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe in den Bereichen Wärme und Verkehr erhoben. Pro Tonne CO2 fallen zunächst 25 Euro an, in den Folgejahren wird der Preis Schritt für Schritt erhöht. Die anfallenden Kosten werden, unter anderem von den Energieversorgern, an die Endverbraucher weitergereicht.

Ziel der CO2-Bepreisung ist es, Anreize für klimafreundliche Technologien und Energieträger zu setzen. Durch einen Umstieg vom Benziner aufs Elektroauto oder einen Tausch der Ölheizung gegen eine Wärmepumpe können Haushalte die neuen Klimakosten vermeiden. Dies ist jedoch nicht für alle Verbraucher möglich. Beispielsweise können Mieter ihre Heizung nicht in Eigenregie modernisieren - dies ist grundsätzlich Sache des Eigentümers. Insofern sind zahlreiche Haushalte, vor allem in städtischen Regionen mit einem hohen Anteil an Mehrfamilienhäusern, beim CO2-Preis quasi handlungsunfähig.

CO2-Preis für Mieter - weder klimafreundlich noch sozialverträglich

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sagt: Der CO2-Preis beim Heizen in Mietwohnungen schütze nur dann das Klima, wenn er zu 100 Prozent von Vermietern bezahlt werden müsse. Auch eine Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern, wie sie aktuell von der Politik diskutiert wird, sei weder klimafreundlich noch sozialverträglich, so die DUH. Die bisherige Regelung sieht vor, dass die Kostenlast allein auf Seiten der Mieter liegt.

Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Aktuell wird der CO2-Preis beim Heizen zu 100 Prozent den Mieterinnen und Mietern aufgebürdet, obwohl sie weder auf das Heizsystem und seinen effizienten Betrieb noch auf den energetischen Zustand des Gebäudes Einfluss haben. Das ist ungerecht und bringt den Klimaschutz kein Stück voran. Die Eigentümer der Gebäude erhalten so keinerlei Anreize für energetische Sanierungen oder das Heizen mit erneuerbaren Energien. Der Status Quo muss umgekehrt werden: Vermietende müssen 100 Prozent der CO2-Kosten tragen. Auch eine Aufteilung der Kosten lehnen wir ab, da es über verbrauchsabhängige Heizkosten ausreichend Anreize für Mietende gibt, energiesparend zu heizen. Die Umlage auf die Vermietenden ist unmittelbar und einfach durch geringfügige Anpassungen in der Heizkosten- und der Betriebskostenverordnung möglich. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich auf die Seite von Mietenden und Klimaschutz zu stellen und dem CO2-Preis im Mietwohnungsbereich die Lenkungswirkung zu geben, die beabsichtigt war."

Gasanbieterwechsel entschärft Kostenanstieg

Wichtig für Verbraucher: Erhöht ein Gasanbieter seine Preise - egal mit welcher Begründung -, besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, Kunden können trotz laufenden Vertrages zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Und das lohnt sich in den allermeisten Fällen, denn die Preisdifferenz zwischen Grundversorgern und alternativen Anbietern ist bei Gastarifen besonders hoch. Mehrere Hundert Euro im Jahr sich durch den Wechsel zu einem günstigen Gasanbieter mit fairen Konditionen sparen.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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