Photovoltaikanlagen bis zum 31. Januar 2021 registrieren

Photovoltaikanlagen bis zum 31. Januar 2021 registrieren

14.01.2021 | Energienachrichten

Hauseigentümer, die eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach installiert haben, sind verpflichtet, diese inklusive Batteriespeicher bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Anderenfalls drohen finanzielle Einbußen.

Meldefrist läuft ab

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft weist aktuell auf das Auslaufen der Meldefrist hin und appelliert an alle Berteiber privater Solarstromanlagen in Deutschland, denn: Wird die Anlage nicht rechtzeitig registriert, droht ab Februar die Aussetzung der Einspeisevergütung.

350.000 PV-Anlagen noch unregistriert

Nach Angaben der Bundesnetzagentur haben bis dato über zwei Millionen Betreiber ihre Erzeugungsanlagen registriert. Rund 350.000 Bestandsanlagen sind jedoch noch unregistriert und müssen bis zum Monatsende gemeldet werden. Für Neuanlagen gilt nach Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.

Online-Registrierung im Marktstammdatenregister

Die Registrierung von PV-Anlagen erfolgt online über das Marktstammdatenregister-Webportal der Bundesnetzagentur. Eine Registrierung ist auch dann erforderlich, wenn die betreffende Anlage bereits in anderen Datenbanken der Bundesnetzagentur gemeldet ist.

Das Marktstammdatenregister gibt erstmals einen Überblick über alle Energieerzeugungsanlagen in Deutschland. Ziel ist es, Informationen über die zunehmend dezentralen Erzeugungsanlagen zu bündeln, Strom und Gas dadurch effizienter verteilen und vermarkten zu können und bürokratische Prozesse zu vereinfachen.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de


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