Ob Preise, Konditionen oder gesetzliche Regelungen - für Strom- und Gaskunden in Deutschland treten regelmäßig zum Jahreswechsel kleinere Änderungen in Kraft. Das Jahr 2021 bringt jedoch größere Einschnitte beim Thema Energie, nicht nur durch die Einführung des CO2-Preises. Wir haben die für Verbraucher wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Die Bundesregierung hat die Einführung eines CO2-Preises auf klimaschädliche Brennstoffe zum 1. Januar 2021 beschlossen. Im ersten Jahr werden Heizöl, Gas, Benzin und Diesel mit 25 Euro pro Tonne CO2 bepreist. Die Gebühr wird zwar von den Unternehmen entrichtet, die entsprechende Brennstoffe vermarkten, letztlich jedoch an die Verbraucher weitergegeben. Dadurch wird sich der Preis für eine Kilowattstunde Gas im kommenden Jahr um 0,6 Cent erhöhen. Je nach Haushaltsgröße fallen dadurch zusätzliche Heizkosten von um die 100 Euro an.
Die CO2-Bepreisung wird sich auch für Autofahrer beim Tanken bemerkbar machen. In den nächsten Jahren wird die Gebühr zudem schrittweise angehoben.
Als Ausgleich für die CO2-Bepreisung hat die Bundesregierung Entlastungen bei der im Strompreis enthaltenen EEG-Umlage beschlossen. Auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise wird die Umlage im kommenden Jahr auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Aktuell liegt sie bei knapp 6,8 Cent.
Aber: Bereits vor dem Jahreswechsel zeichnet sich ab, dass die Minderung der EEG-Umlage nicht ausreicht, um die Strompreise 2021 effektiv zu senken. Nur wenige Energieversorger haben Vergünstigen in Aussicht gestellt, beim Gros der Stromanbieter bleiben die Preise entweder konstant oder erhöhen sich sogar mit Verweis auf steigende Netzentgelte und Beschaffungskosten.
Bis Ende dieses Jahres konnten und können Mieter noch einen eigenen Vertrag für den Messstellenbetrieb abschließen. Ab 2021 kann der Vermieter dieses Auswahlrecht jedoch unter gewissen Bedingungen an sich ziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gebäude komplett mit intelligenten Messsystemen ausgestattet ist - Stichwort Smart Meter. Deren Rollout hat 2020 begonnen, schließt bislang aber nur Haushaltskunden mit besonders hohem Stromverbrauch ab 6.000 kWh verpflichtend mit ein.
Ab dem 1. März 2021 gelten für einige Elektrogeräte neue EU-Energieeffizienzlabels. Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie Fernseher und Monitore werden dann nur noch mit den Effizienzklassen A bis G ausgezeichnet. Die Klassen von "A+" bis "A+++", die zwar besonders sparsam anmuten, aber inzwischen inflationär vertreten sind, werden abgeschafft. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Energieeffizienz, und die Klassen werden feiner abgestuft, um die Aussagekraft des Energielabels zu erhöhen.
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de