Verbraucherschützer warnen: Stromtarife nicht am Telefon abschließen

Verbraucherschützer warnen: Stromtarife nicht am Telefon abschließen

18.11.2020 | Energienachrichten

Vor dem Hintergrund der hohen Strompreise in Deutschland werben manche Anbieter für ihre vermeintlich günstigen Tarife per Telefonanruf. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt aktuell klar: Werbeanrufe von Stromanbietern sind ohne Einwilligung von Kunden verboten. Die Verbraucherschützer erklären, wie Betroffene reagieren und worauf wechselwillige Verbraucher generell achten sollten.

Unerlaubte Werbeanrufe

Aus Erfahrungsberichten von Betroffenen wissen die Verbraucherschützer: Nicht selten erhalten Kunden im Anschluss an einen Werbeanruf ungewollt eine Vertragsbestätigung und stellen im Nachhinein sogar fest, dass die Konditionen anders sind als telefonisch vereinbart. Dies seien leider keine Einzelfälle, sagt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. "Obwohl Werbeanrufe ohne vorherige Einwillung seit Jahren verboten sind, bereiten sie immer noch erhebliche Probleme."

Besonders ärgerlich für Verbraucher: Sie müssen auch dann aktiv werden, wenn sie dem Vertragsschluss gar nicht zugestimmt haben oder über die Konditionen getäuscht wurden. Preuschoff: "Die Tatsache, dass ein Werbeanruf unerlaubt war, bedeutet leider nicht unbedingt, dass der Vertrag ungültig ist." Daher sollten Betroffene schnell reagieren und schriftlich widersprechen.

Stromanbieterwechsel: Besser selbst aktiv werden

Die Verbraucherzentrale rät grundsätzlich davon ab, Stromverträge am Telefon abzuschließen. "Auf Werbeanrufe sollten sich Verbraucher gar nicht einlassen. Wer an einen Wechsel des Energieversorgers denkt, sollte lieber selbst aktiv werden und einen passenden Tarif auswählen", erklärt Tiana Preuschoff. Orientierung würden Vergleichsportale bieten. Dazu rät die Verbraucherschutz-Expertin: "Wer den Vertrag jährlich wechselt, kann einen Tarif mit Sofortbonus wählen. Andernfalls sollten Boni lieber nicht einbezogen werden, da die Preise ab dem zweiten Jahr in der Regel stark ansteigen."

Unerwünschte Stromverträge - das raten Verbraucherschützer

  1. Schnell handeln: Wird Verbrauchern nach einem unerlaubten Werbeanruf eine Vertragsbestätigung zugesendet, sollten sie schnell reagieren. Grundsätzlich gilt: Wer beim Vertragsabschluss getäuscht wurde, muss dies nicht einfach hinnehmen. Aber: Die Tatsache, dass ein unerlaubter Werbeanruf vorlag, macht den Vertrag nicht automatisch unwirksam.
  2. Widerrufsrecht nutzen: Das einfachste und effektivste MIttel gegen den unerwünschten Vertrag ist ein Widerruf. Bei Fernabsatzgeschäften haben Verbraucher grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Darunter fallen alle Verträge, die per Post, telefonisch oder über das Internet geschlossen wurden. Wurde der Vertrag ohne Zustimmung untergeschoben, sollten Verbraucher in ihrem Schreiben zunächst darauf hinweisen, dass kein Vertrag besteht. Anschließend sollte vorsorglich der Widerruf erklärt werden.

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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