Strompreiserhöhung: Versorger müssen Sonderkündigung akzeptieren

Strompreiserhöhung: Versorger müssen Sonderkündigung akzeptieren

16.11.2020 | Energienachrichten

In diesen Wochen teilen Stromanbieter in ganz Deutschland ihren Kunden die Preise und tariflichen Konditionen für das kommende Jahr 2021 mit. Nicht selten sind damit Strompreiserhöhungen verbunden. In diesem Zusammenhang sollten Stromkunden ihre Rechte kennen, betont aktuell die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Insbesondere das Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhungen gelte es zu nutzen.

Spielregeln bei Strompreiserhöhungen

Die Verbraucherschützer stellen klar: Stromanbieter müssen ihre Kunden mindestens sechs Wochen im Voraus über eine Preiserhöhung informieren. Verbraucher haben dann ein grundsätzliches Sonderkündigungsrecht. Das heißt: Sie können ihren Stromtarif trotz laufenden Vertrages kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Auf dieses Sonderkündigungsrecht müssen Stromanbieter ihre Kunden ausdrücklich hinweisen. Fehle dieser Hinweis, sei die gesamte Preiserhöhungsankündigung unwirksam, und der alte Tarif zu den bisherigen Konditionen gelte weiter, so die Verbraucherzentrale.

Ankündigungen oft intransparent

Wichtig zu beachten: Preiserhöhungen werden laut Erfahrungsberichten der Verbraucherzentralen in Deutschland nicht immer transparent angekündigt. Mitunter verstecken sich die Informationen am Ende mehrseitiger Schreiben. Solche Methoden sind nach Ansicht der Verbraucherschützer rechtlich fragwürdig. Kunden sollten daher jedes Schreiben ihres Versorgers sorgfältig lesen und sich im Ernstfall an die örtliche Verbraucherzentrale wenden.

Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhungen - so lauten Ihre Rechte

  • Strompreiserhöhungen müssen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten unter Nennung aller relevanten Fristen angekündigt werden.
  • Für Stromkunden besteht bei Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit immer ein Sonderkündigungsrecht - anderslautende Vertragsklauseln sind unzulässig.
  • Verbraucher sollten stets die angegebenen Fristen beachten und die Kündigung selbst, schriftlich und im Zweifelsfall per Einschreiben durchführen.
  • Sehen Sie eine Strompreiserhöhung als außerordentliche Chance zum Anbieterwechsel während der Vertragslaufzeit. Finanziell lohnt sich ein Wechsel nämlich fast immer.
  • Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

 

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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