In diesen Wochen teilen Stromanbieter in ganz Deutschland ihren Kunden die Preise und tariflichen Konditionen für das kommende Jahr 2021 mit. Nicht selten sind damit Strompreiserhöhungen verbunden. In diesem Zusammenhang sollten Stromkunden ihre Rechte kennen, betont aktuell die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Insbesondere das Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhungen gelte es zu nutzen.
Die Verbraucherschützer stellen klar: Stromanbieter müssen ihre Kunden mindestens sechs Wochen im Voraus über eine Preiserhöhung informieren. Verbraucher haben dann ein grundsätzliches Sonderkündigungsrecht. Das heißt: Sie können ihren Stromtarif trotz laufenden Vertrages kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Auf dieses Sonderkündigungsrecht müssen Stromanbieter ihre Kunden ausdrücklich hinweisen. Fehle dieser Hinweis, sei die gesamte Preiserhöhungsankündigung unwirksam, und der alte Tarif zu den bisherigen Konditionen gelte weiter, so die Verbraucherzentrale.
Wichtig zu beachten: Preiserhöhungen werden laut Erfahrungsberichten der Verbraucherzentralen in Deutschland nicht immer transparent angekündigt. Mitunter verstecken sich die Informationen am Ende mehrseitiger Schreiben. Solche Methoden sind nach Ansicht der Verbraucherschützer rechtlich fragwürdig. Kunden sollten daher jedes Schreiben ihres Versorgers sorgfältig lesen und sich im Ernstfall an die örtliche Verbraucherzentrale wenden.
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de