Etikettenschwindel bei Ökostromtarifen - StromAuskunft

Etikettenschwindel bei Ökostromtarifen

02.11.2020 | Energienachrichten

Zum 1. November veröffentlichen die über 1.100 Versorger in Deutschland die Stromkennzeichnung für rund 15.000 Tarife. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen würden Verbraucher dabei über den tatsächlichen Stromeinkauf ihres Anbieters getäuscht, kritisiert der Hamburger Ökostromanbieter LichtBlick.

Stromkennzeichnung führt zu Verbrauchertäuschung

Grund für die Verbrauchertäuschung sei die Art und Weise der Kennzeichnungspflicht für Stromtarife, so LichtBlick. Sie vermische die Angaben zum tatsächlichen Stromeinkauf mit einem rechnerisch ermittelten Wert, der besagt, wie viel Ökostrom Kunden über die Zahlung der EEG-Umlage finanzieren. Deshalb müssten Energieversorger auf ihrem Strom-Etikett bis zu 60 Prozent EEG-Ökostrom ausweisen - auch wenn sie diesen gar nicht für ihre Kunden einkaufen.

LichtBlick nennt ein Musterbeispiel: Ein Energieversorger kauft für den angebotenen Stromtarif 75 Prozent Kohlestrom und 25 Prozent Atomstrom ein. In der Stromkennzeichnung, die Kunden auf ihrer Rechnung sowie den Internetseiten ihres Stromanbieters einsehen können, sinkt der Kohlestromanteil auf 30 Prozent, der Atomstromanteil auf 10 Prozent. Stattdessen werden dort 60 Prozent als EEG-Ökostrom ausgewiesen.

"Gesetzlich verordnetes Greenwashing"

"Auf jedem Stromprodukt steht heute ein großer Anteil Ökostrom. In den meisten Fällen ist aber viel weniger oder gar kein Ökostrom drin", sagt Ralph Kampwirth von LichtBlick. "Das ist gesetzlich verordnetes Greenwashing. Niemand würde akzeptieren, wenn ein Fleischprodukt, das vollständig aus konventioneller Massentierhaltung stammt, als 60 Prozent Biofleisch ausgezeichnet würde." LichtBlick fordert deshalb die Einführung einer Kennzeichnungspflicht, die den tatsächlichen Stromeinkauf der Versorger transparent darstellt.

Service-Seiten zum Thema:

 

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

Stromerzeugung

Ähnliche Energienachrichten