EEG-Novelle: 100 Prozent Ökostrom bis 2050

EEG-Novelle: 100 Prozent Ökostrom bis 2050

24.09.2020 | Energienachrichten

Die Bundesregierung hat am gestrigen Mittwoch ihren Entwurf für die lang erwartete Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Kern der Reform sind ambitioniertere Ziele beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor: Bis zum Jahr 2050 soll die Stromerzeugung in Deutschland klimaneutral werden.

Bundesregierung legt Entwurf für EEG-Novelle vor

Der EEG-Entwurf sieht vor, die Ausbauziele für Windkraftanlagen an Land, auf See sowie für Photovoltaikanlagen zu erhöhen. Als Zielmarken wurden ein Ökostrom-Anteil von 65 Prozent bis 2030 und die vollständige Klimaneutralität des Stromsektors bis 2050 festgelegt. Bereits in diesem Jahr ist der Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Strommix auf über 50 Prozent angewachsen.

Kritik an "mickrigen" Ausbauzielen

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sprach bei der Vorstellung der Pläne von einem "sehr großen Schritt". Dagegen kritisierten sowohl zahlreiche Umwelt- und Energieverbände als auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze die neuformulierten Ziele als nicht ausreichend. Schulze sagte, dass vor dem Hintergrund der kürzlichen Erhöhung der Klimaschutzziele der EU für 2030 auch Deutschlands Anstrengungen deutlich erhöht werden müssten. Sie habe dem Gesetzentwurf zwar zugestimmt, um den Ausbau nicht zu blockieren, halte Nachbesserungen jedoch für notwendig.

Deutlicher fiel die Kritik der Verbände aus: Trotz einiger positiver Impulse seien mit dieser Novelle "eine Klimazielverfehlung und gigantische Ökostromlücke" zu erwarten, kommentierte Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE). Umweltorganisationen wie der BUND, Greenpeace oder der Deutsche Naturschutzring bezeichneten die neuen Ausbauziele schlicht als "mickrig".

EEG-Novelle 2020 - die Eckpunkte

  • Beschleunigter Ausbau von Wind- und Solarenergie
  • 65 Prozent Ökostrom bis 2030, 100 Prozent Ökostrom bis 2050
  • Digitalisierung der Stromnetze
  • Beteiligung von Bürgern und Kommunen an Windkraftanlagen
  • Jährliches Monitoring für etwaige Nachbesserungen

 

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de

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