Energieversorger müssen ihre Kunden transparent und verständlich über etwaige Strompreiserhöhungen informieren. Das hat das Oberlandesgericht Köln vor dem Hintergrund eines aktuellen Streitfalls entschieden. Versteckte oder verklausulierte Mitteilungen über steigende Strompreise sind demzufolge unrechtmäßig.
Im betreffenden Streitfall hatte ein Energieversorger seine Kunden per E-Mail über eine anstehende Strompreiserhöhung informiert. Allerdings fanden sich weder im Betreff noch im Fließtext der Mail Hinweise auf die Preiserhöhung. Erst auf den Folgeseiten eines angehängten Dokuments wurden die neuen Preise thematisiert - und dies ohne eine Gegenüberstellung zu den bisherigen Preisen vorzunehmen.
Die Kölner Richter erklärten diese versteckte Preismitteilung für ungültig. Stromanbieter müssten ihren Kunden ausreichende und klare Informationen zur Verfügung stellen, damit diese von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen könnten, so das Urteil.
Im konkreten Fall habe der Stromlieferant gegen das sogenannte Transparenzgebot verstoßen. Energieversorger seien dazu verpflichtet, Verbraucher rechtzeitig sowie auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen zu informieren. Zudem müsse ein Hinweis auf die gegebenen Rücktrittsrechte erfolgen.
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de