Viele Haushalte in Deutschland mussten und müssen infolge der Coronakrise finanzielle Einbußen verkraften. Die Bundesregierung hatte betroffene Verbraucher deshalb mit einer Regelung unterstützt, die einen Zahlungsaufschub bei bestimmten laufenden Kosten ermöglichte - dies galt unter anderem für die monatlichen Stromabschläge. Die Regelung ist jedoch am 30. Juni ausgelaufen.
Von der Krise Betroffene, die sich beispielsweise in Kurzarbeit befanden oder gar in Arbeitslosigkeit, konnten laufende Kosten von April bis Juni 2020 aufschieben. Die Regelung des Bundes umfasste unter anderem Kosten für Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet, aber auch Mietzahlungen, Versicherungsbeiträge und Kreditraten. Verbraucher, die diese Entlastung in Anspruch genommen haben, müssen die Zahlungen nun nachholen. Dabei gelten jeweils eigenen Bestimmungen.
Während gestundete Mieten erst bis Juni 2022 nachgezahlt werden müssen, gilt für Strom-, Gas- und Wasserlieferungen vom Energieversorger eine sofortige Rückzahlungspflicht. Das bedeutet konkret: Mit Auslaufen der Regelung zum 30. Juni sind die aufgeschobenen Beträge sofort und in einer Summe fällig. Gleiches gilt übrigens für Zahlungsrückstände beim Telekommunikationsanbieter.
Viele Haushalte haben noch immer mit den wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise zu kämpfen und befinden sich weiterhin in einer finanziell angespannten Lage. Daher raten die Verbraucherzentralen in Deutschland Betroffenen, sich zeitnah mit Ihrem Energieversorger über Zeitpunkt und Art der Nachzahlung zu verständigen. Kann die fällige Summe nicht sofort und in vollem Umfang beglichen werden, kann unter Umständen eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de