Staat fördert Solarwärme -wichtigsten Informationen für Verbraucher

Staat fördert Solarwärme - die wichtigsten Informationen für Verbraucher

20.02.2020 | Energienachrichten

Solarthermieanlagen können mit nahezu jedem anderen Heizsystem kombiniert und vergleichsweise unkompliziert nachgerüstet werden. Beim Neubau sind sie bereits seit einigen Jahren deutschlandweit Pflicht und haben sich nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) daher zur beliebtesten erneuerbaren Energietechnik entwickelt: Schon heute nutzen hierzulande über zwei Millionen Haushalte Solarwärme zur Warmwasser- und Raumwärmebereitstellung.

CO2-Preis verteuert konventionelles Heizen

Ab dem kommenden Jahr wird konventionelles Heizen mit fossilen Energieträgern durch die Einführung der CO2-Bepreisung verteuert. Wer dann noch ausschließlich mit Öl oder Gas heizt, muss sich auf einen spürbaren Kostenanstieg einstellen.

Solarheizungen werden umfassend gefördert

Der Branchenverband BSW weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass Solarthermieanlagen seit Anfang des Jahres beim Heizungstausch mit bis zu 45 Prozent staatlich gefördert werden - als Direktzuschuss, bei Bedarf auch flankiert durch eine zinsgünstige Kreditvariante. Alternativ hat der Gesetzgeber eine neue steuerliche Förderung geschaffen: Die Installation einer Solarthermieanlage oder eines hybriden Heizsystems aus Gas-Brennwertkessel und Solarkollektoren wird über die Einkommenssteuer finanziell unterstützt. Per Steuererklärung lassen sich 20 Prozent der Investitionssumme zurückholen.

Zu den förderfähigen Kosten zählen laut BSW nicht nur die Anschaffungssumme der Solaranlage und des passenden Wärmespeichers, sondern auch die Kosten für Einbau und Inbetriebnahme. Auch für begleitende Maßnahmen, etwa den Abbau eines alten Öltanks oder den Einbau moderner Flächenheizkörper, gelten die neuen Fördersätze. Auf diese Weise sollen sich die anfänglichen Investitionen schneller als bislang bezahlt machen.

Zuschuss oder Steuererstattung

Haushalte, die eine Solarthermieanlage im Neubau installieren oder ihr bestehendes Heizungssystem modernisieren und durch Solarwärme ergänzen möchten, haben die Wahl der Förderung: Zuschuss oder Steuererstattung. Je nach bevorzugter Variante gelten die folgenden Vorgehensweisen:

  • Zuschüsse für Solarheizungen müssen stets vor Auftragsvergabe beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
  • Für die Förderung über die Einkommensteuer stellt der ausführende Solarthermie-Fachbetrieb die nötige Bescheinigung für das Finanzamt aus.

 

Björn Katz, Redaktion StromAuskunft.de


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