Die finale Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden. Als wesentliche Neuerung zum letzten Entwurf wurde das im Klimapaket festgehaltene Einbauverbot neuer Ölheizungen ab 2026 aufgenommen.
Der Tausch alter Ölheizungen soll durch eine Prämie gefördert werden. Nach bisherigen Planungen soll diese bei 40 Prozent der Kosten liegen. Zudem können Verbraucher den Austausch steuerlich absetzen.
Allerdings würden im GEG-Entwurf zum Ölheizungsverbot weitreichende Einschränkungen formuliert, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH). So sollen auch Hybridlösungen in Neu- und Altbauten noch nach 2026 möglich sein. Neue Ölheizungen wären dann - beispielsweise kombiniert mit erneuerbaren Energien - weiterhin erlaubt. Auch die geltenden energetischen Standards für Gebäude führe das GEG unverändert fort und schreibe Überprüfungen erst für das Jahr 2023 vor, so die DUH.
Dazu erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: "Der neue Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz ist eine Enttäuschung mit Ansage. Die Bundesregierung leistet damit keinen nennenswerten Beitrag zum Erreichen des Klimaziels 2030 im Gebäudesektor. Wir fordern ein Verbot neuer Ölheizungen ab 2020 und ohne Ausnahmen. Gasheizungen dürfen nur noch bis 2025 eingebaut werden. Wir müssen es schaffen, auf verfügbare klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen oder mit erneuerbaren Energien gespeiste Wärmenetze umzusteigen."
© 2019 Redaktion GasAuskunft.de, Björn Katz