Nutzer von Elektroautos, E-Bikes und E-Rollern müssen sicherstellen, ihr Fahrzeug nicht ohne Erlaubnis an Gemeinschaftssteckdosen zu laden und damit unbeabsichtigt zu Stromdieben zu werden. Davor warnt aktuell der Versicherer R+V.
Eigenheimbesitzer können ihr E-Fahrzeug jederzeit zu Hause an geeigneten Steckdosen laden. Doch bei gemeinschaftlich genutzten Stromquellen ist die Situation eine andere: Wenn in Tiefgaragen oder Parkhäusern entsprechende Steckdosen vorhanden sind, wird der betreffende Strom oftmals nur über einen einheitlichen Zähler abgerechnet. Vermieter bzw. Hausverwaltung müssen in solch einem Fall der Nutzung ausdrücklich zustimmen. Dasselbe gilt, wenn Arbeitnehmer ihre Räder, Roller oder Autos am Arbeitsplatz aufladen.
Grundsätzlich besteht für Nutzer von Elektrofahrzeugen die Möglichkeit, eine Ladestation auf eigene Kosten in der Tiefgarage anzubringen. Allerdings wird auch dafür die Zustimmung des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft benötigt.
Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge auf privaten Gemeinschaftsflächen sind in Deutschland bislang noch kaum verbreitet. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und will Abhilfe schaffen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: "Wir werden bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtern. Eigentümer und Mieter brauchen ein Recht auf Einbau von Ladestationen. Nur mit flächendeckender Ladeinfrastruktur wird die Wende zur Elektromobilität gelingen."
© 2019 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz