Zwei Jahre Mieterstromgesetz - ernüchternde Bilanz

Zwei Jahre Mieterstromgesetz - ernüchternde Bilanz

07.08.2019 | Energienachrichten

Zwei Jahre nach Erlass des Mieterstromgesetzes in Deutschland hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) eine ernüchternde Zwischenbilanz gezogen: Nicht einmal zwei Prozent des möglichen Förderrahmens seien ausgeschöpft worden.

Pro Jahr ermöglicht das Gesetz eine Förderung von solaren Mieterstromanlagen mit einer Gesamtleistung von 500 Megawatt. Von den 1.000 Megawatt der zurückliegenden zwei Jahre sind jedoch lediglich rund 15 Megawatt umgesetzt worden. Überkomplexe und zum Teil stark einschränkende Regeln würden verhindern, dass das Potenzial solarer Mieterstromprojekte ausgeschöpft werde, kritisiert der BSW. Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: "Die Bundesregierung bleibt bei der Klimapolitik bis heute deutlich unter ihren Möglichkeiten. Das halbherzige Mieterstromgesetz ist ein Beleg dafür, dass häufig eher Hürden und Hindernissen aufgebaut werden, anstatt den Weg für erneuerbare Energien zu ebnen."

Der BSW begrüßt die für den Herbst von der Bundesregierung angekündigten Nachjustierungen des Gesetzes. "Punktuell erhoffen wir uns dadurch Erleichterungen, aber wir erwarten keinen Marktdurchbruch. Damit endlich auch Millionen Mieter in Deutschland von günstigem Solarstrom profitieren können, braucht es einen großen Wurf. Wir wollen keine höheren Fördersätze, sondern weniger Marktbarrieren. Der Marktdurchbruch wird kommen, wenn solarer Mieterstrom nicht länger durch unsachgemäße Umlagen, Abgaben und bürokratische Auflagen belastet wird und wenn der für das nächste Jahr drohende Förderstopp für Solardächer endlich beseitigt wird", sagt Körnig.


© 2019 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz

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