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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wertet Deutschlands Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die damit verbundenen Strompreisrabatte für energieintensive Industrieunternehmen nicht als Verstoß gegen EU-Recht. Der vor Jahren erhobene Vorwurf der EU-Kommission, es handele sich hierbei um unerlaubte staatliche Beihilfen, sei nicht nachweisbar, urteilte der EuGH am gestrigen Donnerstag.
Das EEG räumt besonders stromintensiven Unternehmen finanzielle Entlastungen bei den staatlichen Strompreisanteilen ein, damit die betreffenden Branchen international wettbewerbsfähig bleiben. Ein Vorgehen, dass nach Ansicht der EU-Kommission gegen die Grundprinzipien des fairen Wettbewerbs verstößt. Seit 2014 befinden sich die Kommission und die Bundesrepublik daher im Rechtsstreit um die Zulässigkeit des EEG.
Der EuGH erklärte die Vorwürfe der EU-Kommission nun für nicht haltbar und das EEG für rechtens. Grundlage des Urteils: Die Richter erklärten, dass die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder prinzipiell keine staatlichen Mittel seien. Die Energieversorger könnten die Umlage über den Strompreis an die Verbraucher weitergeben, seien dazu aber nicht gesetzlich verpflichtet.
© 2019 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz