Stromkunden der insolventen e:veen Energie eG aus Hannover werden ab dem 1. März durch den Anbieter Change! Energy GmbH beliefert - sofern sie ihr Sonderkündigungsrecht nicht nutzen. Wie der Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen aktuell mitteilt, ist dies entgegen anders lautender Aussagen noch bis Ende Februar möglich.
Ende letzten Jahres hatte der beauftragte Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass der in finanzielle Schieflage geratene Energieversorger e:veen einen Käufer gefunden habe. Kunden, die nicht automatisch vom neuen Anbieter beliefert werden möchten, wurden aufgefordert, ihre Kündigungen spätestens bis zum 8. Februar an e:veen zu richten. Tatsächlich, so klären die Verbraucherschützer aus Niedersachsen nun auf, bleibe betroffenen Kunden noch Zeit bis zum 28. Februar.
Bei einem Wechsel des Vertragspartners stehe Verbrauchern ein grundsätzliches Sonderkündigungsrecht ohne gesonderte Kündigungsfrist zu, erklärt Tiana Preuschoff, Energierechtsexpertin beim Marktwächter Energie. "Im Energiewirtschaftsgesetz ist geregelt, dass der Vertrag bis zu dem Zeitpunkt beendet werden kann, an dem die Änderung in Kraft tritt." Das bedeutet: Sonderkündigungen müssen bis zum 28. Februar 2019 bei e:veen eingegangen sein.
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© 2019 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz