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Mit mehr als einjähriger Verzögerung hat die Bundesregierung einen ersten Entwurf für das kommende Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgelegt. Das Gesetz wird die Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammenführen und sollte ursprünglich bereits zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten sein.
Umweltverbände kritisieren, dass der nun vorgelegte Entwurf des GEG weit hinter den aus Klimaschutzsicht nötigen Anforderungen zurückbleibe. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) enthält der Entwurf zahlreiche Schlupflöcher, mit denen sich die ohnehin schon schwachen Effizienzanforderungen an Neubauten weiter aufweichen lassen. Der Gesetzentwurf zeige, welch geringen Stellenwert die Wärmewende für die Bundesregierung einnehme, so die DUH.
Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH, kommentiert: "Man muss von Staatsversagen sprechen, wenn man sieht wie stiefmütterlich die Bundesregierung mit dem Energieeinsparpotential im Gebäudesektor umgeht. Das Nicht-Handeln bei zentralen klimapolitischen Maßnahmen im Gebäudebereich geht auf Kosten von Investoren, Verbrauchern und des Klimaschutzes. Der Klimaschutzbericht macht deutlich: Damit Deutschland seine verbindlichen Klimaziele bis 2030 und letztendlich den klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 erreicht, müssen sogar noch zusätzliche Maßnahmen umgesetzt werden."
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner ergänzt: "Angesichts der überwältigenden Warnsignale für die fortschreitende Klimakrise ist es unbegreiflich, dass die Bundesregierung die Klimaschutzbemühungen beim Bauen auf ein Minimum reduziert." Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nach dem Motto "so wenig wie möglich" baue man in Deutschland heute die Sanierungsfälle von morgen.
© 2018 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz