e:veen Insolvenz - Tipps für Kunden

e:veen Insolvenz - Tipps für Kunden

13.07.2018 | Energienachrichten

Nach Teldafax, Flexstrom und Care-Energy hat jetzt auch die e:veen Energie eG Insolvenz angemeldet. Nach Auskunft des Unternehmens läuft der Geschäftsbetrieb weiter, die Lieferung von Strom und Gas werde fortgeführt.

Der Marktwächter Energie von der Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was der Insolvenzantrag für Kunden bedeutet:

„Solange Kunden mit Strom und Gas beliefert werden, laufen die bestehenden Verträge weiter“, erklärt Tiana Preuschoff, Energierechtsexpertin im Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wer Klarheit über den Lieferstatus haben möchte, sollte bei seinem Netzbetreiber oder e:veen selbst nachfragen. „Kunden, die durch den Insolvenzvertrag verunsichert sind und kündigen möchten, müssen die normalen Kündigungsfristen beachten“, so Preuschoff. „Ein Recht auf Sonderkündigung besteht bei einer Insolvenz nicht.“

Wird die Versorgung doch eingestellt, fallen Kunden automatisch in die Ersatzversorgung ihres örtlichen Grundversorgers. „Niemand muss fürchten, plötzlich ohne Strom dazustehen. Da es rechtlich jedoch nicht eindeutig ist, ob bestehende Verträge mit dem Lieferstopp enden, sollten Kunden in diesem Fall vorsorglich kündigen“, rät die Rechtsexpertin. Wichtig bei einem Lieferstopp sei, sofort alle Zahlungen an e:veen zu stoppen. Außerdem sollten Kunden den Zählerstand ablesen, dem Netzbetreiber mitteilen und gut dokumentieren.

Umgang mit offenen Forderungen – Kunden haben häufig das Nachsehen

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, steht an dessen Ende entweder die Sanierung des Unternehmens oder dessen Abwicklung. Dann wird es schwerer, bestehende Ansprüche durchzusetzen: Kunden könnten ihre Forderungen zwar zur Insolvenztabelle anmelden, meist erhalten sie jedoch nur einen kleinen Teil zurück. Zudem kann es Jahre dauern, bis ein Insolvenzverfahren abgeschlossen ist. Wichtig: Forderungen können erst nach Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens angemeldet werden. Dafür erhalten Kunden ein Formular vom Verwalter. Verfrüht eingereichte Forderungen sind unwirksam und werden nicht berücksichtigt.

Sofern e:veen die Belieferung weiter fortsetzt, hätten Kunden eine Alternative: Sie könnten über eine Verrechnung mit den Abschlägen nachdenken. Da dieses Vorgehen jedoch einige Risiken birgt, rät sie dringend dazu, sich vorab rechtlich beraten zu lassen. Andersherum gilt: Offenen Forderungen seitens des Unternehmens müssen Kunden begleichen – sofern sie gerechtfertigt sind. Andernfalls sollten sie Widerspruch einlegen und sich rechtlich beraten lassen. „Noch ist nicht klar, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Wir raten Kunden daher dringend dazu, die weiteren Entwicklungen gut zu verfolgen“, sagt Preuschoff. Auch könne es nicht schaden, Vertragsunterlagen zu ordnen und den Zählerstand zu notieren. Weitere Informationen für Kunden – auch zum Ablauf eines Insolvenzverfahrens – unter www.marktwaechter-energie.de/eveen-hat-insolvenz-angemeldet/

 



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