Verbraucherschützer mahnen Energieversorger wegen verschleier ...

Verbraucherschützer mahnen Energieversorger wegen verschleierter Preiserhöhungen ab

17.05.2018 | Energienachrichten

Die Verbraucherzentrale NRW hat die drei Energieversorger STROGON, Fuxx-Die Sparenergie GmbH und EVD Energieversorgung Deutschland wegen intransparenter Preisänderungsmitteilungen abgemahnt. In den betreffenden Schreiben werde der eigentliche Zweck so geschickt verschleiert, dass der Kunde die enthaltene Preiserhöhungsankündigung kaum bemerken könne, so die Verbraucherschützer. Damit werde auch das gesetzlich vorgeschriebene Sonderkündigungsrecht für den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter hinfällig.

Die Unternehmen wurden unter anderem aufgefordert, Verbrauchern keine Preisänderungen per E-Mail anzukündigen, ohne diese im Betreff auch eindeutig als solche zu kennzeichnen. Generell seien die Informationen zu Preisänderungen in dafür bestimmten Schreiben deutlich hervorzuheben.

Der Gesetzgeber gibt vor, dass Energieanbieter ihre Kunden auf transparente und verständliche Weise über Vertragsänderungen und Preiserhöhungen unterrichten müssen. Eine rechtzeitige Ankündigung ist ebenso vorgeschrieben wie der Hinweis, dass Kunden bei Preisanpassungen ein Sonderkündigungsrecht zusteht.

"Per E-Mail oder Post werden Schreiben mit blumig formuliertem Betreff oder vermeintliche Servicemitteilungen verschickt, die über ihren tatsächlichen Anlass hinwegzutäuschen versuchen", erklärt NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski. "Da ist von Energiemarktentwicklungen oder Serviceinformationen die Rede, was Kunden dazu verleiten kann, die E-Mail ungelesen wegzuklicken oder den Brief als vermeintliches Werbeschreiben ungelesen ins Altpapier zu sortieren. Da wundert es nicht, wenn Ratsuchende in den Beratungsstellen berichten, erst beim Erhalt der nächsten Rechnung von der Preiserhöhung erfahren zu haben." Wenn die abgemahnten Anbieter die geschilderten Praktiken nicht unterlassen, so Schuldzinski, werde die Verbraucherzentrale NRW klagen.

Für eine transparente Information über Preisänderungen wäre es nach Ansicht der Verbraucherschützer wünschenswert, wenn der alte und neue Preis in einer direkten Gegenüberstellung aufgeführt würden. Schuldzinski: "Denn vielfach wird nur der neue Preis genannt. Erst durch einen Vergleich mit den bisherigen Vertragsunterlagen muss der Kunde dann selbst ermitteln, wie stark dieser tatsächlich steigen wird. Da wird damit kalkuliert, dass er sich diese Mühe gar nicht erst macht und den neuen Preis akzeptiert anstatt zu vergleichen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln."

© 2018 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz

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