Wie das Bundesverfassungsgericht Ende 2016 entschied, steht den Betreibern von Atomkraftwerken - konkret bezieht sich das Urteil auf die Konzerne RWE und Vattenfall - eine Entschädigung für wirtschaftliche Nachteile im Zuge des Atomausstiegs zu. In dieser Woche wurde ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Bundesumweltministerium publik, der die Vorgabe des Urteils umsetzen soll.
In ihrer atompolitischen Kehrtwende von 2011 beschloss die damalige Bundesregierung als Folge der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima den schrittweisen Atomausstieg Deutschlands bis 2022. Eine den Atomkonzernen erst wenige Monate zuvor zugebilligte Laufzeitverlängerung ihrer Kernkraftwerke wurde damit hinfällig. Die Unternehmen hatten daraufhin geklagt und vor der obersten Instanz Recht bekommen.
Die genaue Höhe der Entschädigung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest - sie wird im Jahr 2023 ermittelt, wenn die tatsächlich entgangenen Gewinne durch den Atomaustieg endgültig beziffert werden können. Laut dpa-Bericht geht man im Bundesumweltministerium aber davon aus, dass die Kosten "einen niedrigen einstelligen Milliardenbereich nicht überschreiten, wahrscheinlich jedoch im oberen dreistelligen Millionenbereich liegen" werden.
© 2018 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz