Im Streit um die geplante Kürzung der staatlichen Renditen für Strom- und Gasnetze zieht die Bundesnetzagentur vor den Bundesgerichtshof. Dort soll die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zugunsten der Netzbetreiber überprüft werden. Diese hatten gegen die Renditekürzung geklagt und jüngst Recht bekommen.
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, man wolle "als Anwalt der Verbraucher unsachgemäß hohe Renditen verhindern. Die Netzbetreiber fordern hohe Millionenbeträge, die von den Strom- und Gaskunden getragen werden müssen."
Rund ein Viertel des Strompreises für private Haushaltskunden entfällt mittlerweile auf die Netzentgelte. Die Renditen der Betreiber machen davon einen Teil aus. Sie sollten nach dem Willen der Bundesnetzagentur um rund zwei Milliarden Euro in den kommenden fünf Jahren gekürzt werden - auch vor dem Hintergrund des bereits seit Längerem allgemein niedrigen Zinsniveaus.
Gegen die Kürzung hatten mehr als 1.100 Netzbetreiber erfolgreich geklagt. Mit der Begründung, die Renditen seien von der Netzagentur zu niedrig bemessen worden, sollen die Sätze laut Urteil wieder angehoben werden. Dies hält die Behörde für "sachlich nicht angemessen" und geht nun den Schritt zur nächsten Instanz.
© 2018 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz