Energieausweise aus 2008 werden ungültig

Energieausweise aus 2008 werden ungültig

24.04.2018 | Energienachrichten

Beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien ist die Vorlage des Energieausweises seit Jahren Pflicht. In wenigen Monaten verlieren jedoch die ersten, für ältere Wohngebäude ausgestellten Dokumente ihre Gültigkeit - darauf weist die Stiftung Warentest aktuell hin.

Die betroffenen Energieausweise haben eine Laufzeit von zehn Jahren und wurden ab Juli 2008 für Gebäude mit einem Baujahr älter als 1966 ausgestellt. Eigentümer erhalten neue Ausweise für ihre Immobilie von Fachleuten mit entsprechender Expertise - dies können Architekten, Energieberater, Ingenieure, Messdienstleister und artverwandte Professionen sein.

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: Ein sogenannter Verbrauchsausweis ermittelt den Energiebedarf einer Immobilie auf Basis der gemessenen Verbrauchswerte der vergangenen 36 Monate. Beim Bedarfsausweis wird das betreffende Gebäude genauestens durch einen Experten begutachtet, der den konkreten Energiebedarf berechnet. Welche Variante für welche Immobilie ausgestellt werden muss, hängt vom Baujahr, der Anzahl der Wohnungen und dem energetischen Zustand ab. Verbraucherschützer raten in der Regel zum aussagekräftigeren Bedarfsausweis.

© 2018 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz

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