Erneuerbares Heizen: Neue Regeln beim Förderantrag

Erneuerbares Heizen: Neue Regeln beim Förderantrag

07.02.2018 | Energienachrichten

Haushalte, die ihre Heizung auf die Nutzung erneuerbarer Energien umrüsten möchten, müssen seit Jahresbeginn auf Änderungen beim Förderantrag achten. Die Förderung muss nun zwingend vor dem Kauf der Heizung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Bislang reichte es aus, den Förderantrag innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme einer entsprechenden Heizungsanlage zu stellen. Das von der Politik gestützte Informationsprogramm "Zukunft Altbau" weist aktuell darauf hin, dass eine solche nachträgliche Beantragung der staatlichen Fördermittel für erneuerbare Wärme seit Jahresbeginn nicht mehr möglich ist.

Laut Übergangsregelung können Förderanträge für regenerative Heizsysteme, die 2017 in Betrieb genommen wurden, nach wie vor bis zu neun Monate nachträglich gestellt werden - und damit im Extremfall bis in den September 2018 hinein. Anlagen, die nach dem Jahreswechsel installiert bzw. beauftragt wurden, sind hingegen von der nachträglichen Antragstellung ausgenommen.

© 2018 Redaktion GasAuskunft.de, Björn Katz

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