EU verteilt Klimaziele auf die Mitgliedstaaten

EU verteilt Klimaziele auf die Mitgliedstaaten

24.01.2018 | Energienachrichten

Nachdem die Reform des Emissionshandels für Industrie und Energiewirtschaft im Fokus des ersten Teils der europäischen Klimapolitik stand, besteht der nächste Schritt in der Aufteilung der EU-Klimaziele auf die einzelnen Mitgliedstaaten in den Sektoren Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft. Einem entsprechenden Kompromiss hat das EU-Parlament in der vergangenen Woche zugestimmt.

Jeder Mitgliedstaat erhält einen verbindlichen Klimaschutzpfad, der bei einem nationalen 2030-Ziel endet. Die Ziele werden vor allem auf Grundlage des Bruttoinlandsproduktes (BIP) pro Kopf verteilt: Die Mitgliedstaaten mit dem geringsten BIP pro Kopf müssen ihre Emissionen gegenüber dem Referenzjahr 2005 beispielsweise nur stabilisieren, während die reichsten Mitgliedstaaten ihren CO2-Ausstoß bis 2030 um bis zu 40 Prozent gegenüber 2005 senken sollen.

Für Deutschland sieht die Verordnung das Ziel vor, den CO2-Ausstoß in den Bereichen Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft bis 2030 um 38 Prozent gegenüber 2005 zu reduzieren. Dieses Ziel ist nicht gleichzusetzen mit dem europäischen Gesamtziel von 40 Prozent gegenüber 1990, da sich das Bezugsjahr unterscheidet und die betroffenen Sektoren nur etwa die Hälfte der deutschen Emissionen ausmachen.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks kommentiert: "Europa geht bei der Umsetzung des Pariser Abkommens voran. Mit diesem Instrument stellen wir sicher, dass alle EU-Staaten ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Auch Deutschland muss jetzt seine Hausaufgaben machen. Um unser europäisches Klimaschutzziel für 2030 zu erreichen, brauchen wir zusätzliche Maßnahmen gerade auch in den Sektoren Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft."

© 2018 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz

Klimaschutztipps

Ähnliche Energienachrichten