Erste Energieausweise laufen Mitte 2018 ab

Erste Energieausweise laufen Mitte 2018 ab

19.01.2018 | Energienachrichten

Mitte des Jahres werden hierzulande die ersten Energieausweise für ältere Wohngebäude ungültig. Sie haben eine Laufzeit von zehn Jahren und sind seit Juli 2008 für Häuser mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt worden.

Eigentümer betroffener Gebäude müssen allerdings nur dann einen aktuellen Energieausweis vorlegen, wenn sie ihr Haus in naher Zukunft verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) aktuell hin. Sie empfiehlt Hauseigentümern, die einen neuen Energieausweis benötigen, sich an einen qualifizierten Energieberater zu wenden. Bei der Wahl des Energieausweises rät die dena zum Bedarfsausweis. Nur dieser sei wirklich aussagekräftig.

Neben dem empfohlenen Bedarfsausweis existiert der sogenannte Verbrauchsausweis. Er legt jedoch lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre zugrunde, die stark vom Verhalten der Bewohner einer Immobilie abhängen. Die dena rät daher zum Bedarfsausweis. Für diesen berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes - unabhängig vom Nutzerverhalten. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle, der Heizungsanlage und des Energieträgers berücksichtigt. Der energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich auf diese Weise deutlich exakter darstellen.

© 2018 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz

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