Die EU-Kommission hat für selbst erzeugten Strom diverse Rabatte auf staatliche Umlagen abgesegnet. Wie Brüssel zum Jahresende mitteilte, betrifft dies jedoch nicht länger neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen für die industrielle Nutzung. Zahlreiche Betriebe mit solchen Kleinkraftwerken müssen nun kurzfristig mit steigenden Stromkosten rechnen.
Hintergrund der Brüsseler Beschlüsse sind Ausnahmeregelungen der Bundesregierung bei der EEG-Umlage zur Finanzierung der Energiewende. Diese wird grundsätzlich von allen Verbrauchern über den allgemeinen Strompreis gezahlt. Für bestimmte Anlagen zur Eigenversorgung werden zum Zwecke der Förderung jedoch Befreiungen oder Nachlässe auf die Umlage gewährt. Diese Rabatte müssen durch die EU-Kommission genehmigt werden.
Für gültig erklärte Brüssel unter anderem Privilegien für kleinere Photovoltaikanlagen (maximal zehn Kilowatt), die von Privathaushalten zur Eigenstromversorgung genutzt werden. Aus den Strompreisrabatten fallen hingegen KWK-Anlagen in Industriebetrieben, die nach 2014 in Betrieb gegangen sind. Die EU-Kommission betonte, dass Nachlässe bei der EEG-Umlage für solche Anlagen zum Jahreswechsel auslaufen müssten.
© 2018 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz