Atomausstieg: Verfassungsbeschwerde gegen Kostenhaftung

Atomausstieg: Verfassungsbeschwerde gegen Kostenhaftung

13.12.2017 | Energienachrichten

Die Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) haben als Aktionär des Energiekonzerns EnBW eine Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Nachhaftungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Nach Auffassung des Klägers weite das Gesetz die Haftung für Abbau- und Entsorgungskosten im Zuge des Atomausstiegs rechtswidrig auf bisher nicht haftende Gesellschafter aus.

"Wir halten die Intention des Nachhaftungsgesetzes für vollkommen legitim. Es soll verhindern, dass sich Energiekonzerne ihrer finanziellen Verantwortung für den deutschen Atomausstieg entziehen können und der Staat und seine Steuerzahler für die Folgekosten aufkommen müssen. Gut gedacht ist aber nicht automatisch gut gemacht. Das Gesetz dehnt die Haftung de facto auf bisher nicht haftende Gesellschafter aus. Das halten wir für verfassungswidrig", erklärt Lothar Wölfle, Vorsitzender des Zweckverbands OEW.

Das Gesetz zur Nachhaftung für Abbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich wurde im Januar 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und ist mit Genehmigung der EU-Kommission im folgenden Juni in Kraft getreten. Das Gesetz hat zum Ziel, die finanziellen Risiken des Atomausstiegs für öffentliche Haushalte zu reduzieren. Energieunternehmen sollen sich demnach weder über eine Restrukturierung noch durch den Verkauf ihres Kernkraftgeschäfts von der Haftung befreien können. Von der Regelung eingeschlossen wurden bisher nicht haftende Gesellschafter. Mehrheitsaktionäre würden im theoretischen Fall einer Insolvenz des betreffenden Energiekonzerns nicht nur ihre Kapitaleinlagen verlieren, sie müssten auch für dessen Verbindlichkeiten haften. Diese Regelung ist aus Sicht der OEW grundgesetzwidrig.

Der Zweckverband OEW ist ein Zusammenschluss von neun oberschwäbischen Landkreisen, der über die OEW Energie-Beteiligungs GmbH mit 46,75 Prozent an der EnBW AG beteiligt ist.

© 2017 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz

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