Vergütung für Windkraftanlagen wird aufgestockt

Vergütung für Windkraftanlagen wird aufgestockt

06.12.2017 | Energienachrichten

Die Bundesnetzagentur wird die Maximalvergütung für Windkraftanlagen an Land im kommenden Jahr aufstocken. Für die Ausschreibungsrunden in 2018 wird ein Höchstwert von 6,3 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Der Vergleichswert aus den diesjährigen Auktionen liegt bei etwa fünf Cent.

Die Aufstockung sei notwendig geworden, um Lücken beim künftigen Ausbau der Windenergie zu vermeiden, teilte die Behörde mit. Auf die Strompreise werde sich die höhere Vergütung kurzfristig nicht auswirken, da die Gelder erst ab der Inbetriebnahme der Anlagen, also Jahre später, fließen würden.

Der Bundesverband WindEnergie hat die Entscheidung der Netzagentur als wichtige Korrektur bezeichnet, "um den Verzerrungen im Ausschreibungssystem zu begegnen". Ohne die Aufstockung, so der Branchenverband, hätten die Höchstwerte der Gebote aus den vorherigen Ausschreibungsergebnissen berechnet werden müssen. Dabei hätte sich ein Höchstwert unterhalb der aktuellen Gestehungskosten für Strom aus Windenergieanlagen an Land ergeben.

Die Onshore-Windkraft ist eine zentrale Säule der Nutzung erneuerbarer Energien - sie liefert fast die Hälfte des in Deutschland erzeugten Ökostroms. Die Förderung neuer Anlagen wird seit 2017 im Rahmen des sogenannten Ausschreibungsmodells über Auktionen geregelt, um einen zu starken Anstieg der EEG-Umlage zu vermeiden und die Energiewende damit wirtschaftlicher zu gestalten.

© 2017 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz

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