Die Europäische Kommission hat das deutsche Modell der Förderung solaren Mieterstroms in der vergangenen Woche beihilferechtlich genehmigt. Nachdem der Bundestag die Mieterstromförderung bereits im vergangenen Sommer beschlossen hatte, kann sie nun starten. Der Branchenverband BSW-Solar rechnet bereits kurzfristig mit einem deutlich wachsenden Mieterinteresse an lokal erzeugten Solarstromangeboten.
Bei PV-Mieterstrom handelt es sich um Strom, der lokal durch Solarenergie erzeugt und im Wege der Direktvermarktung an die Bewohner von Mehrfamilienhäusern geliefert wird. Da dieser Strom ohne die Nutzung eines allgemeinen Versorgungsnetzes zu den Kunden gelangt, müssen - abgesehen von Mehrwertsteuer und EEG-Umlage - keine weiteren staatlichen Abgaben, Umlagen oder Steuern entrichtet werden. Um die Wettbewerbsfähigkeit von Mieterstrom zusätzlich zu erhöhen und den solaren Ausbau in den Städten zu fördern, garantiert das neue Mieterstromgesetz den Betreibern entsprechender Anlagen einen Zuschlag von bis zu 3,8 Cent pro Kilowattstunde.
Laut einer aktuellen Analyse der Solarbranche in Zusammenarbiet mit Verbänden der Wohnungswirtschaft gibt es allein in den 20 größten Städten der Bundesrepublik ein Potenzial von bis zu 33.000 Photovoltaikanlagen auf großen Wohngebäuden. Rund 1,4 Millionen Mieter könnten auf diese Weise preiswerten Solarstrom beziehen.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar: "Jetzt geht es endlich los mit dem Mieterstrom in Deutschlands Metropolen. Stark gesunkene Photovoltaik-Preise und das neue Mieterstromgesetz der Bundesregierung machen dies möglich. Wir beobachten am Markt eine stark wachsende Zahl an Akteuren, die aus den Startlöchern kommen und Mieterstromprojekte umsetzen wollen. Neben Wohnungsbaugesellschaften legen wir insbesondere auch Stadtwerken das neue Geschäftsmodell zur Kundenbindung sehr ans Herz."
© 2017 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz