Förderung von Energieberatungen wird ausgeweitet

Förderung von Energieberatungen wird ausgeweitet

09.11.2017 | Energienachrichten

Der Bund lockert ab dem 1. Dezember 2017 die Förderrichtlinien für die Energieberatung bei Wohngebäuden und mittelständischen Unternehmen: Künftig können sich Verbraucher von allen qualifizierten Fachleuten beraten lassen, um von einem größeren Beratungsangebot profitieren zu können. Zugleich möchte die Bundesregierung mit der Öffnung mehr qualifizerten Fachleuten den Weg in die staatlich bezuschusste Energieberatung ebnen.

Ab dem 1. Dezember 2017 können die Fördermittel für die Programme "Energieberatung für Wohngebäude" und "Energieberatung im Mittelstand" von allen Handwerksbetrieben oder Energieversorgern mit entsprechender Qualifikation beantragt werden. Energieberatung und Sanierung dürfen fortan zudem vom selben Fachbetrieb ausgeführt werden - bislang war das nicht möglich: Lediglich unabhängige Energieberater ohne wirtschaftliches Eigeninteresse wie Architekten, Ingenieure oder Handwerker ohne eigenen Betrieb wurden staatlich bezuschusst.

Ein qualifizierter Energieberater prüft systematisch die Energieeffizienz von Gebäuden und Anlagen und informiert Immobilienbesitzer und Unternehmen, welche Einsparpotenziale es wo gibt und mit welchen Maßnahmen sie langfristig ihre Energiekosten senken können. Weiterhin klärt der Energieberater zu den Fördermöglichkeiten für Energieeffizienzmaßnahmen auf.

Die Anforderungen an förderfähige Energieberatungen sollen erhalten bleiben: Energieberater müssen wie bisher eine Grundqualifikation (z.B. Ingenieur oder Handwerksmeister) sowie eine entsprechende Weiterbildung nachweisen. Die Beratungsberichte müssen umfassend sein und werden stichprobenweise geprüft.

Für eine "Energieberatung für Wohngebäude", wie die bisherige Vor-Ort-Beratung ab dem 1. Dezember heißen wird, übernimmt der Staat 60 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.100 Euro für Mehrfamilienhäuser. Bei der "Energieberatung im Mittelstand" beläuft sich der Zuschuss auf bis zu 80 Prozent der Beratungskosten, wobei die exakte Höhe von den Energiekosten des jeweiligen Unternehmens abhängt.

© 2017 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz

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