Durchbruch: Mieter dürfen Mini-Solaranlagen im Haushalt nutzen

Durchbruch: Mieter dürfen Mini-Solaranlagen im Haushalt nutzen

30.10.2017 | Energienachrichten

Mieter und Wohnungseigentümer dürfen steckbare Solarmodule zur privaten Stromerzeugung künftig direkt an konventionelle Haushaltsstromkreise anschließen. So das Ergebnis eines gerade abgeschlossenen Normierungsverfahrens beim Verband der Elektrotechnik (VDE) und der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE), welche die in Deutschland geltenden Sicherheitsbestimmungen für elektrotechnische Geräte erarbeiten. Die Neuregelung macht die Nutzung von Mini-Solaranlagen nun erheblich einfacher.

"Die überarbeitete Norm ist endlich zeitgemäßer. Denn steckbare Solarmodule mit modernen Wechselrichtern erfüllen seit Jahren sämtliche Sicherheitsstandards", so Bernhard Weyres-Borchert, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). "Jetzt fehlt noch eine eigene Produktnorm für solche laienbedienbaren Geräte. Daran arbeiten wir gerade."

"Das ist ein längst überfälliger Durchbruch für die Solarenergie in deutschen Städten", kommentiert Sönke Tangermann vom Hamburger Ökostromanbieter Greenpeace Energy. "Die Einigung macht den Weg frei für die massenhafte Nutzung solcher kleinen PV-Anlagen, die Mieter von nun an problemlos auf ihrem Balkon anschließen und damit eigenen Solarstrom ernten können."

Offen sind noch Fragen zur Nutzung von Stecker-PV-Geräten. So muss beispielsweise geklärt werden, ob solche Module künftig spezielle Einspeisesteckdosen benötigen oder einfach per Schutzkontakt-Stecker ans häusliche Stromnetz angeschlossen werden können.

© 2017 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz

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