Bundesgerichtshof bestätigt: Energieausweis ist Pflicht in Im ...

Bundesgerichtshof bestätigt: Energieausweis ist Pflicht in Immobilienanzeigen

06.10.2017 | Energienachrichten

Der Bundesgerichtshof hat am gestrigen Donnerstag in gleich drei Gerichtsverfahren geurteilt, dass Immobilienmakler in Werbemitteln Angaben zur energetischen Qualität von Häusern und Wohnungen machen müssen. Mehrere Makler hatten Revision gegen die zuvor oberlandesgerichtlich erlassenen Urteile eingelegt.

Der seit 2014 für Vermieter, Verkäufer und Makler verpflichtende Energieausweis soll die Nachfrage nach energetisch saniertem Wohnraum stärken. Laut Energieeinsparverordnung müssen sich in kommerziellen Immobilienanzeigen Angaben aus dem Energieausweis finden. Strittig war die Frage, ob diese Informationspflicht auch Immobilienmakler trifft. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte diesbezüglich argumentiert, dass die Daten aus dem Energieausweis "wesentliche Informationen" seien, die Verbrauchern nicht vorenthalten werden dürften. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verbiete es, vom Gesetzgeber als wesentlich eingestufte Informationen in der Werbung zurückzuhalten. Mit seinem Urteil folgte der BGH nun der Auffassung der DUH sowie diverser Oberlandesgerichte.

"Seit heute ist klargestellt, dass auch Immobilienmakler umweltbezogene Verbraucherrechte bei der Bewerbung von Immobilien erfüllen müssen. Angaben aus dem Energieausweis sind "wesentliche Informationen" die den Verbrauchern nicht vorenthalten werden dürfen. Die haltlose Behauptung der Immobilienlobby, Makler seien nicht zu Energieausweisangaben in der Werbung verpflichtet, hat der BGH letztinstanzlich zurückgewiesen", kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

© 2017 Redaktion StromAuskunft.de, Björn Katz

Europ

Ähnliche Energienachrichten