Quecksilber in Energiesparlampen: Urteil gegen Brilliant

Quecksilber in Energiesparlampen: Urteil gegen Brilliant

18.01.2013 | Energienachrichten

Der Leuchtmittelhersteller Brilliant AG darf laut einem Urteil des Landgerichts Stade keine Energiesparlampen mit zu viel giftigem Quecksilber mehr vertreiben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte bei mehreren Laboranalysen von verschiedenen Brilliant-Energiesparlampen deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber festgestellt. In einem Fall überschritt der gemessene Höchstwert den erlaubten Rahmen um mehr als das Doppelte. Da das Unternehmen einer Aufforderung der Umweltschutzorganisation zum Verkaufsstopp der betroffenen Leuchten nicht nachkam, klagte die DUH wegen Verstoßes gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: "Nach wie vor versuchen manche Hersteller den schnellen Euro mit Energiesparlampen zu machen, die einen viel zu hohen Quecksilbergehalt besitzen. Dadurch gerät eine effiziente Lichttechnologie in Verruf, die zum Klimaschutz beiträgt. Dass einige Unternehmen per Gerichtsbeschluss dazu gezwungen werden müssen, die Verantwortung für ihre Produkte zu übernehmen und die geltenden Gesetze einzuhalten, ist bedauerlich und zeugt von mangelndem Verantwortungsgefühl gegenüber den Verbrauchern und der Umwelt."

Im Normalbetrieb sind Energiesparlampen ungiftig. Technisch bedingt beinhalten sie jedoch eine geringe Menge Quecksilber, die im Fall eines Bruchs freigesetzt werden kann. Der Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen wurde zum 1. Januar 2013 europaweit auf 2,5 mg pro Lampe gesenkt. Die Hersteller sind verpflichtet, den Quecksilbergehalt ihrer Leuchten auf der Verpackung anzugeben.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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