BGH bestätigt Sonderkündigungsrecht bei staatlich beding ...

BGH bestätigt Sonderkündigungsrecht bei staatlich bedingter Strompreiserhöhung

06.07.2017 | Energienachrichten

Erhöhen Stromanbieter ihre Preise aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen, verfügen Kunden auch weiterhin über ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Dies wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) per Urteil vom gestrigen 5. Juli nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bestätigt. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgungsunternehmens Stromio GmbH, die kein entsprechendes Sonderkündigungsrecht vorsah, wurde von den Richtern für unwirksam erklärt.

"Jetzt ist höchstrichterlich geklärt, dass Stromanbieter ihre Vertragsklauseln, die das Sonderkündigungsrecht des Kunden bei Preiserhöhungen aufgrund dieser "staatlichen" Faktoren vielfach ausschließen, nun nachbessern müssen", kommentiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Kunden könnten und sollten gegebenenfalls Geld aus Preiserhöhungen, die sich auf solche unzulässigen Klauseln stützen, zurückverlangen.

Nach verschiedensten Teilentscheidungen mit noch offenen Fragen, unter anderem durch den Europäischen Gerichtshof und das Oberlandesgericht Düsseldorf, und anschließender Revision hat sich der BGH im finalen Urteil endgültig auf die Seite der Verbraucher gestellt und entschieden, dass Stromkunden rechtzeitig über Preiserhöhungen jeder Art informiert werden müssen und anschließend ihren Stromliefervertrag kündigen können.

Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass auch Verbraucher, die ihrer Stromrechnung wegen unwirksamer Preisanpassungsklauseln bisher nicht widersprochen haben, noch auf Erstattung hoffen können: Einer Rechnung kann grundsätzlich binnen drei Jahren rückwirkend auf den Tag des Eingangs widersprochen werden.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

Stromspeicher F

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