Im Zuge des neuen Netzentgeltmodernisierungsgesetzes, welches die ungleichen Stromnetzgebühren in Deutschland schrittweise vereinheitlicht und daher allgemein begrüßt wird, hat die Bundesregierung auch eine Umverteilung der Anschlusskosten für Offshore-Windparks zu Lasten privater Haushaltskunden beschlossen.
Bislang wurden die Kosten für den Anschluss von Windparks auf hoher See den allgemeinen Netzentgelten zugeschlagen und damit von sämtlichen privaten und gewerblichen Stromkunden bezahlt. Mit der neuen Regelung werden diese Kosten jedoch in eine gesonderte Umlage, die Offshore-Haftungsumlage, überführt. Von der Zahlung selbiger können energieintensive Unternehmen künftig befreit werden.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), kommentiert: "Gerade energieintensive Unternehmen beteiligen sich bisher kaum an den Kosten der Energiewende. Sie kaufen ihren Strom an der Börse selbst ein und profitieren deshalb stark von den durch die Energiewende gesunkenen Börsenstrompreisen. Nun werden sie erneut entlastet. Die Bundesregierung muss daher genau prüfen, ob die privilegierten Unternehmen tatsächlich eine Ausnahmeregelung benötigen."
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft