Bundesverfassungsgericht kippt Brennelementesteuer

Bundesverfassungsgericht kippt Brennelementesteuer

08.06.2017 | Energienachrichten

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die bis Ende letzten Jahres erhobene Kernbrennstoffsteuer, auch Brennelementesteuer genannt, laut Urteil vom gestrigen Mittwoch für rechtswidrig erklärt. Damit können die von der Steuer betroffenen Atomkonzerne auf eine Rückerstattung von insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro hoffen. Der Bund habe keine Gesetzgebungskompetenz für den Erlass der Steuer gehabt, argumentierten die Richter und erklärten das Gesetz rückwirkend für nichtig.

Die Steuer war von Anfang 2011 bis Ende 2016 erhoben worden und bezog sich auf den Einsatz von Uran oder Plutonium in Atomkraftwerken. Für den Energiekonzern E.ON summierten sich die Steuerzahlungen über den Zeitraum von sechs Jahren auf rund 2,8 Milliarden Euro, im Falle von RWE kamen 1,7 Milliarden Euro zusammen, bei EnBW waren es etwa 1,4 Milliarden Euro. Insgesamt flossen über die Brennelementesteuer knapp 6,3 Milliarden Euro an den Fiskus.

Die AKW-Betreiber hatten die Steuer vor verschiedenen Gerichten angefochten. Während der Europäische Gerichtshof das Gesetz 2015 gebilligt hatte, wurden in anderen Verfahren grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer laut. Daher wurde der Streitfall letztlich dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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