Im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung, an der die drei großen Gläubigergruppen "Freunde von PROKON e.V.", "Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V." und "Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V." sowie der Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin teilnahmen, haben sich alle Beteiligten darauf verständigt, dass die Fortführung der PROKON Regenerative Energien GmbH für die Gläubiger von Vorteil ist. Eine Zerschlagung des Unternehmens und ein Verkauf des gesamten Windparkportfolios in Deutschland und Polen ist vorerst nicht beabsichtigt. Vielmehr soll das in finanzielle Schieflage geratene Unternehmen durch einen Insolvenzplan saniert werden.
Bis Ende Juli soll der Insolvenzverwalter seitens der Gläubigerversammlung mit der Erstellung des Insolvenzplans beauftragt werden. Dieser soll vorsehen, dass die Genussrechtsinhaber teilweise bei PROKON investiert bleiben und parallel dazu aus den Verkäufen einzelner Beteiligungen und Projekte eine Quotenzahlung erhalten. Eckpunkte des Insolvenzplans sehen darüber hinaus vor, dass bisheriges Genussrechtskapital in Eigenkapital umgewandelt werden kann, um die Genussrechtsinhaber zu Gesellschaftern der PROKON Regenerative Energien GmbH machen zu können. Eine Umwandlung eines Teils der Genussrechte in eine handelbare Anleihe soll wiederum denjenigen Genussrechtsinhabern, die nicht weiter investiert bleiben wollen, eine Möglichkeit zum Ausstieg bieten. Für interessierte Gläubiger soll letztlich auch die Möglichkeit bestehen, die Quotenzahlung aus den Verkaufserlösen der Unternehmensteile und Beteiligungen, die nicht zum Kerngeschäft von PROKON gehören, als Eigenkapital im Unternehmen zu belassen.
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft