Gebäudeenergiegesetz verzögert sich weiter

Gebäudeenergiegesetz verzögert sich weiter

10.03.2017 | Energienachrichten

Das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG) - eine Zusammenführung von Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - sollte eigentlich noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden, um zum 1. Januar 2018 in Kraft treten zu können. Aktuell wurde das Gesetz jedoch zum wiederholten Male nicht auf die Tagesordnung im Kabinett genommen. Damit wird immer wahrscheinlicher, dass das GEG nicht mehr in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) übt deutliche Kritik am Aufschub der politischen Beschlüsse: "Die Verzögerung des GEG geht auf Kosten der Umwelt, Investoren, Verbraucher und des Klimaschutzes. Auch wenn der aktuelle Entwurf des GEG aus Sicht der DUH wenig ambitioniert und durch Ausnahmen verwässert ist, wäre es wichtig, dass die Bundesregierung den Gesetzgebungsprozess in dieser Legislatur über die Bühne bringt und Fakten schafft. Stattdessen knickt sie vor den Partikularinteressen einiger Abgeordneter ein, die befürchten, dass die festgelegten Standards für öffentliche Gebäude auch auf Wohngebäude übertragen werden und argumentieren, dass Klimaschutz und bezahlbarer Wohnraum unvereinbar seien. Damit schlagen sie sich auf die Seite der Wohnungswirtschaft. Tatsächlich sind Effizienzanforderungen nicht die relevanten Kostentreiber beim Neubau. Es bleibt zu hoffen, dass ein erneuter Anlauf nach der Bundestagswahl wenigstens dazu genutzt wird, beim GEG im Sinne des Klimaschutzes nachzubessern. Aus Sicht der DUH heißt das, die unbestimmten Ausnahmeregelungen in einen engeren Rahmen zu setzen sowie eine konsequente Anhebung der Effizienzstandards."

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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft

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