EWE - Marktwächter Energie reicht Klage gegen EWE ein

EWE - Marktwächter Energie reicht Klage gegen EWE ein

19.01.2017 | Energienachrichten

Pressemeldung von Markwächter Energie

Vertrag durch Nichtstun: EWE schickt Kunden bei auslaufenden Verträgen neue Angebote / Wer nicht reagiert, soll einfach weiterbeliefert werden

Viele Verbraucher haben schon einmal schlechte Erfahrungen mit Kündigungen gemacht: Da sich die meisten Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängern, kommt es immer wieder vor, dass Kunden eine rechtzeitige Kündigung vergessen und danach für ein weiteres Jahr gebunden sind. Ein Angebot des Energieversorgers EWE lässt da aufhorchen: Das Unternehmen wirbt mit Strom- und Gasverträgen, die nach zwei Jahren automatisch auslaufen. Das Problem: Offenbar kann es passieren, dass sich die Kunden danach trotzdem nicht so einfach von EWE lösen können. Hintergrund ist ein Brief, in dem EWE den Kunden kurz vor Ablauf des Vertrags ein neues Angebot macht. Wer darauf nicht reagiert, wird dem Schreiben zufolge einfach weiterbeliefert. Der Marktwächter Energie hält dies für unzulässig und hat daher Klage eingereicht.
 
Der Verbraucherzentrale liegen mehrere Fälle vor, in denen EWE-Kunden in den vergangenen Monaten entsprechende Schreiben erhalten haben. Der genaue Wortlaut der Briefe variiert zwar leicht, der Aufbau und der entscheidende Satz sind jedoch stets gleich: Zunächst werden die Kunden auf das bevorstehende Ende ihres Vertrags hingewiesen. Anschließend werden ihnen Preise genannt, zu denen sie den jeweiligen Strom- oder Gastarif auch in den kommenden zwei Jahren beziehen können. Zum Schluss heißt es dann: „Wenn Sie mit diesem neuen Vertragsangebot einverstanden sind, nehmen Sie es einfach nur zu Ihren Unterlagen und wir beliefern Sie ab (Datum) zu den oben genannten Konditionen.“
 
Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist eine solche Aussage rechtlich nicht haltbar: „EWE kündigt hier im Grunde an, dass sie automatisch von einer Zustimmung zu einem 24-monatigen Vertrag ausgehen – es sei denn, der Kunde gibt das Gegenteil zu erkennen“, erläutert Tiana Preuschoff, Energierechtsexpertin im Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Für den Kunden heißt das: Er muss selbst aktiv werden, um einen Vertrag zu verhindern. Damit stellt EWE die Grundlagen eines Vertragsschlusses unserer Meinung nach völlig auf den Kopf.“
 
Für das Zustandekommen eines Vertrages sind aus rechtlicher Sicht grundsätzlich zwei Schritte erforderlich: Zunächst muss der Vertragsschluss von einer Seite angeboten werden, anschließend muss die andere Seite das Angebot annehmen. Im konkreten Fall müssten die Kunden also gegenüber EWE zu erkennen geben, dass sie das Angebot annehmen. „Vom Schweigen eines Kunden einfach auf dessen Zustimmung zu schließen, genügt diesen Anforderungen auf keinen Fall“, betont Preuschoff. „Wer nicht nein sagt, meint damit nicht automatisch ja.“
 
Nach Beobachtungen der Verbraucherzentrale gibt es neben der EWE Vertrieb GmbH aus Oldenburg noch ein weiteres Unternehmen, das entsprechende Schreiben nutzt: die swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG, die ebenfalls zur Unternehmensgruppe EWE gehört. Beide Versorger wurden vom Marktwächter Energie zunächst abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Da sie dies verweigerten, möchte die Verbraucherzentrale Niedersachsen die Kundenanschreiben nun gerichtlich verbieten lassen.
 
Allen Kunden, die in den vergangenen Wochen ähnliche Briefe von EWE oder swb erhalten haben und mit den neuen Konditionen nicht einverstanden sind, rät die Verbraucherzentrale, das Angebot vorsorglich abzulehnen. „Dazu sind die Kunden zwar eigentlich nicht verpflichtet, bis zur gerichtlichen Klärung ist das jedoch der sicherste Weg, um sich weiteren Ärger zu ersparen“, erläutert Preuschoff.
 
Zudem ruft der Marktwächter Energie alle betroffenen Verbraucher auf, ihm entsprechende Kundenanschreiben zukommen zu lassen – entweder über das  Beschwerdeformular auf der Website des Marktwächters oder per Post: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Projekt „Marktwächter Energie“, Herrenstraße 14, 30159 Hannover.
 
 
Markwächter Energie – Gefördert durch: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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