Die Hamburger Energiegenossenschaft Greenpeace Energy zieht im Rechtsstreit um staatliche Subventionen für das britische Atomkraftwerksprojekt Hinkley Point C vor den Europäischen Gerichtshof. Bereits 2015 hatte der Ökostromanbieter gemeinsam mit anderen Energieunternehmen vor der ersten Instanz des Luxemburger Gerichts die EU-Kommission verklagt, nachdem diese milliardenschwere Hilfszahlungen für das umstrittene AKW-Vorhaben genehmigt hatte. Das Gericht stufte die Klage im vergangenen September jedoch als unzulässig ein - dagegen hat Greenpeace Energy nun Rechtsmittel eingelegt.
"Gerade weil Hinkley Point C als Blaupause für zahlreiche weitere Atomprojekte in Europa gilt, das Gericht diesen Umstand aber komplett ignoriert, sind wir entschlossen, den Rechtsstreit um die unfairen Atomsubventionen bis zum Ende auszufechten", so Greenpeace-Energy-Vorstand Sönke Tangermann. Neben Großbritannien planen unter anderem Ungarn, Polen, Tschechien und die Slowakei den Bau neuer Reaktoren. Insgesamt sollen in Europa in den nächsten Jahren neue Atommeiler mit einer Gesamtleistung von rund 34 Gigawatt entstehen.
"Die deutsche Bundesregierung ist unehrlich, wenn sie vorgibt, Deutschland wäre von der drohenden Wiederkehr der Nuklearenergie in unmittelbarer EU-Nachbarschaft nicht betroffen", sagt Tangermann. "Tatsächlich ist die Bundesrepublik den atomaren Risiken nicht weniger ausgesetzt, als wenn die AKW auf deutschem Boden stünden." Zudem hätte der hochsubventionierte Atomstrom aus Hinkley Point C und weiteren Kernkraftwerken deutliche Auswirkungen auf die Strompreise in Deutschland, ist man bei Greenpeace Energy überzeugt.
Im Gerichtsverfahren um die Subventionen für Hinkley Point C sehen die Anwälte des Hamburger Ökoenergieversorgers gute Chancen, dem EU-Gericht Rechtsfehler bei der Abweisung der Klage nachweisen zu können: "Das Europäische Gericht hat die formale Hürde für eine Klage unverhältnismäßig hoch gelegt und die von den Klägern vorgetragenen Argumente sowie ein wissenschaftliches Gutachten nur sehr pauschal oder gar nicht gewürdigt", erklärt Rechtsanwältin Dr. Dörte Fouquet.
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Björn Katz, Redaktion StromAuskunft